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Garantiebedingungen; Entsorgung Der Maschine - Comet CPS 45 E Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 58
9.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Alle unsere Gerate werden sorgfaltigen Kontrollen
unterzogen und sind mit einer 12-monatigen Garan-
tie fur Material- oder Fabrikationsfehler ausgestattet.
Die Garantiefrist beginnt am Kaufdatum. Das Kauf-
datum ist das auf der bei der Obergabe des Gerats
durch den Vertragshandler ausgehandigten Quit-
tung angegebene Datum. Der Hersteller verpflichtet
sich, innerhalb der Garantiefrist Fabrikationsfehler
aufweisende Teile kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen. Nicht eindeutig auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zuruckfuhrbare Mangel werden in einem
unserer Technischen Kundendienstcenter oder in
unserem Firmensitz gepruft und je nach Prufungs-
ergebnis in Rechnung gestellt. Von der Garantieleis-
tung ausgeschlossen sind:
Auf Unfall, Transport, Nachlassigkeit oder ungeeig-
nete Behandlung, falschem oder unsachgemar.en,
nicht den im Handbuch enthaltenen Anleitungen
entsprechenden Gebrauch, sowie auf einer falschen
oder unsachgemar.en lnstallation wie auch auf einem
falschen Betrieb und Einsatz des Gerates beruhende
Schaden. Die Maschine ist dem Kundendienstcenter
mit dem vollstandigen Originalzubehor und mit der
Kaufquittung zu ubergeben. Der Garantieanspruch
verfallt, wenn das Gerat von nicht autorisierten Drit-
ten repariert oder abgeandert wird. Gleichermar.en
verfallt der Garantieanspruch, wenn der Anwender
nicht in der Lage ist, die vollstandige und gut les-
bare Original-Kaufquittung vorzulegen, oder wenn
er nicht in der Lage ist, die am Maschinenrahmen
angebrachte Maschinenkennnummer anzugeben.
Eine Ersetzung des Gerates und eine Verlangerung
der ursprunglichen Garantiezeit beim Auftreten von
Mangeln ist ausgeschlossen. Die Reparatur erfolgt in
einem unserer autorisierten Technischen Kunden-
dienstcenter oder in unserem Firmensitz, die Trans-
portkosten hat der Kunde zu tragen, der auch die
Haftung fur den Transport ubernimmt. Die Garantie
sieht nicht die Reinigung der funktionierenden Ma-
schinenteile, lnstandhaltungseingriffe, die Reparatur
sowie die Ersetzung von Verschleir.teilen vor. Der
Hersteller haftet nicht fur eventuelle Personen- und/
oder Sachschaden, die auf eine nicht den im Hand-
buch enthaltenen Anleitungen entsprechende lns-
tallation oder auf eine falsche Anwendung des Gera-
tes zuruckzufuhren sind.
9.1.

ENTSORGUNG DER MASCHINE

Wenn die Maschine nicht mehr verwendet werden
soll, sind die Batterien auszubauen und gemäß den
Vorschriften der EU-Norm 2013/56/EWG zu entsor-
gen oder einem autorisierten Batteriesammelcenter
zu übergeben.
Bei der Entsorgung der Maschine sind die im jeweili-
gen Anwendungsland geltenden Gesetze zu befolgen:
- Die Maschine vom Netz trennen, die Flüssigkeiten
ablassen und die Maschine reinigen;
- Dann wird die Maschine zerlegt um die verschiedenen
Werkstoffe sortenrein zu entsorgen. Jede Werkstoff-
gruppe wird gemäß den Wiederverwertungsgeset-
zen entsorgt.
Es wird empfohlen, die Bauteile der Maschine, von
denen eine Gefahr ausgehen kann, unschädlich zu
machen, damit insbesondere Kinder nicht gefährdet
werden.
9.2.
ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte und
der nationalen Gesetzgebungen der EU-Mit-
gliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt
haben) verbietet dem Besitzer eines elektrischen
oder elektronischen Gerätes , dieses Produkt oder-
dessen elektrisches/elektronisches Zubehör als ge-
meinen Hausmüll zu entsorgen und macht ihm zur
Auflage, das Gerät bei einer entsprechenden Sam-
melstellen zu entsorgen. Das Produkt kann auch di-
rekt bei dem Händler, bei dem man ein neues, dem
zu entsorgenden gleichwertiges Produkt erwirbt,
entsorgt werden. Lässt man das Produkt einfach in
der Umwelt zurück, können dadurch schwere Schä-
den an der Umwelt selbst und der menschlichen Ge-
sundheit verursacht werden. Das abgebildete Sym-
bol stellt eine Tonne für Siedlungsabfälle dar; es ist
ausdrücklich untersagt, den Apparat in diesen Behäl-
tern zu entsorgen. Die Nichtbeachtung der Anwei-
sungen der Richtlinie 2012/19/EU und der ausführen-
den Verordnungen der einzelnen EU-Staaten kann
verwaltungsrechtlich bestraft werden.
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