Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät Schachtringgehänge (SRG-UNI-3) darf nur zum Transport von Schachtringen nach DIN 4034 Teil 1 und
Teil 2 sowie Schachthälse eingesetzt werden, in Verbindung über die Einhägeöse an einem Trägergerät (Bagger
oder Kran mit Kranhaken).
Folgende Handlungen sind wegen Absturzgefahr verboten:
•
Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit
•
Aufenthalt von Personen unter der Last oder im Gefahrenbereich, Lebensgefahr!
•
Transport von Schachtringen/Konen, deren Abmessungen nicht den technischen Daten der Zange entsprechen
(z.B. Wandstärke, Ringdurchmesser, Muffenform) oder Transport von anderen Bauteilen
•
Schrägziehen von Lasten
•
Losreißen, Ziehen oder Schleppen von Lasten
•
ruckartige Bewegungen sowie Lastpendeln
•
ungleichmäßige Belastung der Klemmen
•
Belastung der Klemmen durch Schrägzug
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔
Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
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