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Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Vaillant VKO.../3 Bedienungsanleitung

Öl-gebläsekessel
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Sicherheits- und Vorsichtshinweise
Vorsichtshinweise
Bestimmungsgemäßer
Gebrauch
Werksgarantie
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Ihr Vaillant Öl-Gebläsekessel ist als Wärmeerzeuger für geschlossene und
offene Warmwasser-Zentralheizungsanlagen vorgesehen.
Sie können mit Ihrem Vaillant Öl-Gebläsekessel auch die zusätzliche oder
ausschließliche Beheizung von Warmwasserbereitern vornehmen.
Verwenden Sie Ihren Vaillant Öl-Gebläsekessel auf keinen Fall zu anderen
Zwecken.
Ihr Vaillant Öl-Gebläsekessel ist ein Niedertemperatur-Heizkessel im Sinne der
deutschen Heizungsanlagenverordnung.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muß von einem qualifizierten Fachmann installiert worden sein.
Dieser ist verantwortlich, daß alle geltenden Normen und Richtlinien bei der
Installation beachtet wurden.
2. Das Gerät muß mit einem Typenschild versehen sein, das bestätigt, daß das
Gerät durch in Belgien anerkannte Instanzen zugelassen wurde.
3. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werkskundendienst autorisiert
Reparaturen oder Veränderungen am Gerät vorzunehmen.
Die Werksgarantie erlischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
4. Damit die Garantie wirksam werden kann, muß die Garantiekarte voll-
ständig und ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend
frankiert spätestens fünfzehn Tage nach der Installation an uns zurückge-
schickt werden.
Während der Garantiezeit werden an dem Gerät festgestellte Material- oder
Fabrikationsfehler von unserem Werkskundendienst kostenlos behoben. Für
Fehler, die nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Fehler aufgrund
unsachgemäßer Installation oder vorschriftswidriger Behandlung, bei Verstoß
gegen die geltenden Normen und Richtlinien der Installation, des Aufstell-
raumes oder der Belüftung, bei Überlastung, bei Frosteinwirkung oder
normalem Verschleiß oder bei Gewalteinwirkung, übernehmen wir keine
Verantwortung.
Wenn eine Rechnung gemäß den allgemeinen Bedingungen des Werkvertrages
ausgestellt wird, wird diese ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Dritten
(z. B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an den Auftraggeber oder/und
den Benutzer der Anlage gerichtet, dieser übernimmt die Zahlungsverpflich-
tung.
Der Rechnungsbetrag ist dem Techniker des Werkskundendienstet, der die
Leistung erbracht hat, zu erstatten.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen während der Garantie, verlängert
die Garantiezeit nicht.
Nicht umfaßt von der Werksgarantie sind Ansprüche, die über die kostenlose
Fehlerbeseitigung hinausgehen, z. B. Ansprüche auf Schadenerstatz.
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.

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