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Gerätebeschreibung; Features; Installation; Überkopfmontage - EuroLite LED PAR-64 RGBAW 49x3W Short Bedienungsanleitung

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Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, Abstürzen etc. verbunden.
GERÄTEBESCHREIBUNG

Features

Lichtstarker PAR-64 LED-Spot mit 3-W-LEDs in 5 Farben
• Bedienbar im Standalone-Modus oder über DMX
• DMX512-Steuerung über jeden handelsüblichen DMX-Controller möglich
• Musiksteuerung über eingebautes Mikrofon
• Mikrofonempfindlichkeit über Drehregler einstellbar
• Ausgestattet mit 49 x 3-W-LEDs: 10 x rot, 10 x grün, 10 x blau, 9 x bernsteinfarben und 10 x weiß
• RGBAW-Farbmischung
• Statische Farben
• Geschwindigkeit der Farbwechsel und des Strobeeffekts einstellbar
• 8 interne Programme
• Dimmer
• Arretiermöglichkeit am Haltebügel
• Adressierung und Einstellung über Steuereinheit mit 4-stelliger LED-Anzeige
• Zum Anstrahlen von z. B. Eingangs- oder Thekenbereichen oder als Grundbeleuchtung
• Perfekt an öffentlichen Plätzen, Hallen, Bühnen und Clubs
• Anschlussfertig mit Netzleitung und Schutzkontaktstecker
• In alu oder schwarz erhältlich

INSTALLATION

Überkopfmontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
LEBENSGEFAHR!
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00061815.DOC, Version 1.0

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