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Gewährleistung; Produktlebensdauer; Weiterführende Informationen; Entsorgungshinweise - Protec COMPACT 2 Mammo Gebrauchsanweisung

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V7.0_2023-06-28
5.4.4
Gewährleistung
HINWEIS
Die aktuellen Gewährleistungsbedingungen finden sie in ihren Auftragspapieren
bzw. in der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Preisliste.
Ausgeschlossen sind zudem Reparaturen und Ersatzteile bei unsachgemäßer Bedienung.
Gewährleistungsarbeiten dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal ausgeführt werden.
5.4.5

Produktlebensdauer

Der Röntgenfilmprozessor ist für eine Lebensdauer von 7 Jahren bei spezifikationsgemäßem Einsatz
und regelmäßiger Wartung durch den PROTEC Kundendienst oder einen von ihm autorisierten
Servicedienst ausgelegt. Nach Erreichen der Produktlebensdauer erfolgt die weitere Verwendung auf
eigene Gefahr.
5.4.6
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Kapiteln und zum sicheren Betrieb, Transport und
Lagerung finden sie in der Technischen Beschreibung und Installationsanweisung des
Röntgenfilmprozessors.
5.4.7

Entsorgungshinweise

PROTEC GmbH & Co. KG, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld, Germany
COMPACT 2 Gebrauchsanweisung
Der automatische Röntgenfilmprozessor enthält verschiedene Kunststoffe, Öl
und Schwermetalle. Bei Entsorgung von Austausch- und Ersatzteilen sowie
allenfalls der ganzen Anlage sind die dann zumal gültigen Vorschriften und
Regelungen zu beachten. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem
Vertragspartner oder Ihrer Servicefirma auf oder beauftragen Sie eine auf die
Entsorgung der jeweiligen Komponenten spezialisierte Firma.
5190-0-0001
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Diese Anleitung auch für:

Compact 2

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