V7.0_2023-06-28
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Luxationen und knöcherne Bandausrisse des Bewegungsapparates.
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degenerative, entzündliche, traumatische und tumoröse Erkrankungen und Veränderungen
des Bewegungsapparates.
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Fehlbildungen und Fehlstellungen des Skelettsystems.
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thorakale und pulmonale Symptomatiken (Thoraxaufnahmen).
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Sklerosierungen.
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entzündliche und expansive Prozesse der Schleimhaut, Gesichtsschädelknochen und der
Ausdehnung der Nasennebenhöhlen.
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Erkrankung des Abdominalraumes (z.B. akuter Abdomen, Abdomenübersichtsaufnahme,
Urethrogramm, Zystogramm).
1.8
Indikationen und Kontraindikationen
1.8.1
Indikation
Da Röntgenfilmprozessoren keine bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen
Körper haben, können für sie keine Indikationen ausgewiesen werden.
Die Indikation für eine diagnostische Röntgenbildgebung in der Humanmedizin ist immer dann
gegeben, wenn der Patient aus der Röntgendiagnostik einen Nutzen zieht, der gegenüber dem
Strahlenrisiko überwiegt (rechtfertigende Indikation).
1.8.2
Kontraindikation
Da Röntgenfilmprozessoren keine bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen
Körper haben, können für sie keine Kontraindikationen ausgewiesen werden.
Für eine diagnostische Röntgenbildgebung in der Humanmedizin gibt es keine absoluten
Kontraindikationen.
Es dürfen allerdings nur medizinisch indizierte Aufnahmen an Personen durchgeführt werden.
Bei Schwangeren und Kindern muss stark abgewogen werden, ob eine Aufnahme notwendig ist. Es
sollte nach Möglichkeit darauf verzichtet werden.
1.9
Vorgesehene Anwender
Röntgenfilmprozessoren sind ausschließlich für die Verwendung durch professionelle Nutzer bestimmt,
die in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb sowie in die zulässige Verbindung
mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen wurden.
Angemessene Anwender können z.B. sein: Röntgentechniker, Röntgenassistenten, Medizinisch-
Technische Röntgenassistenten, Chirurgen, Unfallchirurgen, Orthopäden und anderes geschultes
medizinisches Personal.
1.10 Konformitätserklärung
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, einschließlich aller
gültigen Berichtigungen.
Die Konformitätserklärung erhalten Sie auf Anfrage bei:
PROTEC GmbH & Co. KG, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld, Germany
COMPACT 2 Gebrauchsanweisung
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