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Gewährleistung
Den Umfang der Gewährleistung entnehmen Sie bitte den aktuellen „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen".
Die Gewährleistung umfasst keine Störungen, die entstehen durch
– normalen Verschleiß,
– unsachgemäße Behandlung,
– Nichtbeachten der Betriebsanleitung,
– nicht eingehaltene Sicherheitsvorschriften
– eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder
– Transportschäden
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Umbauten, Veränderungen bzw. Ser-
vice- und Reparaturarbeiten von nicht ermächtigten Personen oder ohne Kenntnis
des Herstellers durchgeführt werden. Mit dem Erlöschen des Gewährleistungsan-
spruches wird die Konformitätserklärung außer Kraft gesetzt. Die CE-Kennzeich-
nung wird herstellerseitig für ungültig erklärt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur von uns freigegebene Ersatzteile und
Zusatzgeräte oder Komponenten eingesetzt werden dürfen. Dies gilt sinngemäß
auch für eingebaute Baugruppen unserer Zulieferer.
©HBS Bolzenschweiss-Systeme GmbH & Co. KG
Alle Rechte vorbehalten – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herstellers
7 Gewährleistung
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Diese Anleitung auch für:

93-10-0702a

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