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Vorschriften; Aufstellungsraum; Verbrennungsluft; Sicherheitsabstände - Wamsler K 128 Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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1.3 Vorschriften

Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationalen
und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B. DIN
18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.)
sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVO) zu beachten. Lassen Sie das
Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten
Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät anschließen
wollen, in einwandfreiem Zustand sein.

1.4 Aufstellungsraum

Wenn der Herd die zur Verbrennung benötige Luft dem Aufstellungsraum entnimmt ist
dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten des Fensters oder Außentüren stets
genügend
Luft
nachströmt.
Leistungsverhältnis von 4 m
Volumen geringer, muss über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit
anderen Räumen hergestellt werden (Verbundöffnungen mind. 150 cm²).

1.5 Verbrennungsluft

Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der
Regel reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen
Entlüftungen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in
der Wohnung, kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden.
HINWEIS: Im Aufstellungsraum oder in angrenzenden Räumen dürfen keine
Luftabzugsventilatoren oder ähnliche Einrichtungen betrieben werden. Dies könnte
erhebliche
Betriebsprobleme
Schornsteinfeger.
HINWEIS: Der Aufstellungsraum darf nicht durch Einrichtungen wie z.B. Abzugshauben,
Lüftungsanlagen
und/oder damit in Verbindung stehenden Räumen befinden, in Unterdruck versetzt
werden.
1.6 Sicherheitsabstände
Die Sicherheitsabstände von brennbaren Gegenständen und von tragenden Wänden
aus Stahlbeton, sowie Stellwänden die aus brennbaren Baustoffen hergestellt, oder mit
brennbaren Baustoffen verkleidet sind einzuhalten:
Feuerraumseite ein mind. Abstand von 35 cm bei K 118, und 40 cm bei K 128/138.
Der Abstand zu brennbaren Baustoffen auf der Backofenseite 25 cm bei K 118, und
30 cm bei K 128/138. Der Abstand zu brennbaren Baustoffen zur Rückwand muss
20 cm bei K 118, und 30 cm bei K 128/138 betragen. Vor dem Herd darf sich im
Strahlungsbereich innerhalb von 50 cm (80 cm bei K128F, K138F) kein brennbares
oder temperaturempfindliches Material befinden.
Eventuelle über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände sind in angemessener
Entfernung zu halten. Der Mindestabstand nach oben beträgt 70 cm und seitlich im
Strahlungsbereich der Herdplatte mind. 40 cm.
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Zusätzlich
3
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das
und
usw., die sich im selben Raum oder in angrenzenden Räumen
ist
sicherzustellen,
Gefahren
verursachen.
8
dass
ein
Raum-
Fragen
Sie
Ihren

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Diese Anleitung auch für:

K 118K 128 fK 138K 138 f

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