Endgültige Entsorgung
5. Endgültige Entsorgung
5.1
Sicherheitsvorschriften
Gefahr!
Lesen Sie die Sicherheitsvorschriften sorgfältig durch, bevor Sie mit der Demontage der Anla-
ge beginnen.
Wird ein Kälteaggregat zum Verschrotten abgebaut, müssen diese Demontagearbeiten sicher
durchgeführt werden.
Die Demontage darf nur durch fachkundige Kältetechniker ausgeführt werden, da hierfür ein
grundlegendes Wissen über Kälteanlagen und die mit diesen Arbeiten verbundenen Risiken
erforderlich ist.
Lassen Sie das Kältemittel und das Öl in geeignete Behälter ab, bevor Sie mit der Demontage
des Aggregats beginnen. Entfernen Sie alle elektrischen Anschlüsse zum Aggregat und neh-
men Sie die Sicherungen im Hauptschaltkasten heraus.
Sortieren Sie beim Demontieren der Anlage alle Maschinen- und Bauteile, um eine ordnungs-
gemäße Entsorgung zu gewährleisten. Alle Sonderabfälle müssen zu entsprechenden Sam-
melstellen gebracht werden, die die geltenden nationalen Regeln und Vorschriften erfüllen.
Gefahr!
Werden für die Demontage Schneidwerkzeuge eingesetzt (z. B. Winkelschleifer oder Schneid-
brenner), gehen Sie äußerst vorsichtig vor, da in Rohren und anderen Bauteilen Öl- bzw. Kälte-
mittelreste vorhanden sein können, die giftig und/oder brennbar sind.
5.2
Abfallentsorgung
Maschinenteile
Sortieren Sie beim Demontieren der Anlage sorgfältig alle Maschinenteile, um eine ordnungs-
gemäße Entsorgung sicherzustellen. Verdichter, Rahmen, Behälter usw., die zur Kategorie „Ei-
sen- und Metallschrott" gehören, müssen bei einem autorisierten Schrotthändler abgegeben
werden, der die Entsorgung gemäß geltenden nationalen Regeln und Vorschriften durchführt.
Öl und Kältemittel
Altes Öl und Kältemittel müssen gemäß den geltenden nationalen Regeln und Vorschriften
entsorgt werden. Transportieren Sie das Öl nicht in offenen Behältern in einem geschlossenen
Fahrzeug.
Elektrische/elektronische Bauteile
Elektrische und elektronische Bauteile wie Kabel, Schaltschränke und Hardware müssen ge-
mäß den geltenden nationalen Regeln und Vorschriften entsorgt werden.
Batterien
Altbatterien, z. B. aus der Notstromversorgung des Steuerungssystems, müssen entspre-
chend den geltenden nationalen Regeln und Vorschriften entsorgt werden.
Betriebshandbuch – SMC/TSMC 100 Mk 4 LL & Mk 5 (einschließlich ATEX-Ausführung)
001573 de 2023.05
51/54