Laut STVZO 66/1 vom 01.01.1981 benötigen handbetrie-
bene Rollstühle, die am öffentlichen Straßenverkehr teil-
nehmen (auch auf Bürgersteigen), eine fest angebrachte
Beleuchtung.
Diese besteht aus (passiv):
• zwei roten Reflektoren nach hinten
• zwei gelben Reflektoren seitlich (jeweils auf beiden Seiten).
Wird der Rollstuhl nach Einbruch der Dunkelheit benutzt,
sind zusätzlich erforderlich (aktiv):
• eine weiße Leuchte nach vorne
• eine rote Leuchte nach hinten.
Das Funktionieren dieser Leuchten muss durch einen fahr-
betriebsunabhängigen Stromkreis (Batterien) gewährlei-
stet sein.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 03.01.2012
Pyro light Optima
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