Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Fahrhilfe ist ein einbaufertiger Montagesatz. Sie wurde nach sorgfäl-
tiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit
dem Stand der Technik und ermöglicht ein Höchstmaß an Sicherheit wäh-
rend des Betriebs. Die Fahrhilfe hat das Werk in sicherheitstechnisch ein-
wandfreiem Zustand verlassen.
Die Sicherheit kann in der Praxis jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen und ihre Aus-
führung zu kontrollieren.
Beachten Sie bei der Montage vor allem:
• Einbau- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch Fachpersonal und mit geeig-
netem Werkzeug erfolgen!
• Lesen Sie diese Einbau- und Bedienungsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie
die Fahrhilfe einbauen.
• Händigen Sie dem Kunden die Einbau- und Bedienungsanleitung und das
eventuell vorhandene Teilegutachten der Fahrhilfe zusammen mit dem Fahr-
zeug aus.
• Beachten Sie die geltenden Unfallverhütungs- und Sicherheitsbestimmungen
während des Einbaus und der Wartung der Fahrhilfe!
• Für die Fahrhilfe darf nur vom Hersteller geliefertes Zubehör verwendet
werden.
• Bauliche Veränderungen an der Fahrhilfe sind nur nach Rücksprache mit dem
Hersteller zulässig.
• Bei Einbau der Fahrhilfe in einer Vertragswerkstatt muss das Einbauprotokoll
ausgefüllt werden (siehe Anhang). Bei Werkseinbau wird ein separates Ein-
bauprotokoll erstellt und im Werk Veigel archiviert.
• Sollten Sie das Fahrzeug wechseln müssen die Gas- und Bremsmitnehmer
erneuert werden. Die alten Mitnehmer dürfen nicht mehr verwand werden!
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
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