5.3.9
Verkehrsbeziehungsgruppen
Definition
Im System sind für alle Teilnehmer mehrere Verkehrsbeziehungsgruppen (VBZ) vorgesehen.
Darin werden Festlegungen getroffen bezüglich Amtsberechtigung und Richtungsbezug (kom-
mend / gehend) für Teilnehmer und Leitungen.
Über eine VBZ-Matrix wird festgelegt:
ob ein Teilnehmer nicht berechtigt ist, eine Amtsleitung zu belegen,
●
ob ein Teilnehmer eine Amtsleitung nur kommend oder nur gehend belegen darf,
●
ob ein Teilnehmer eine Amtsleitung kommend und gehend belegen darf.
●
ob ein Teilnehmer berechtigt ist, bestimmte Kurzwahlziele KWZ zu belegen,
●
ob ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer intern erreichen kann.
●
Die VBZ-Matrix erlaubt oder unterdrückt Verkehr zwischen Teilnehmern/Leitungen innerhalb
einer Unteranlage und zwischen mehreren Unteranlagen. Die VBZ-Matrix wird systemweit kon-
figuriert.
Die Standard-Systemeinstellung ordnet alle Teilnehmer und Amtsleitungen der VBZ-Gruppe 1
zu. Das bedeutet: Alle Teilnehmer sind berechtigt, Amtsleitungen im System zu belegen. Wel-
che der sechs Gruppen Verbindungen zu welchen anderen Gruppen herstellen kann, wird in
die Matrix eingegeben.
Verbindungsbezogene Einschränkungen für Gemeinschaftsanlagen wären in der VBZ zu defi-
nieren.
Modellabhängige Daten
Thema
LM verfügbar in
HW-Voraussetzungen
SW-Voraussetzungen
Anzahl VBZ-Gruppen
P31003-E1010-L100-9-18, 12/06
HiPath 2000, Leistungsmerkmal-Beschreibung
Leistungsmerkmale für Amtsverkehr
Leistungsmerkmale für gehenden Amtsverkehr
HiPath 2020
x
–
ab V1.0
16
HiPath 2030
x
–
ab V1.0
16
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