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Herstellergarantie - Peugeot Motorcycles XP400 2008 Bedienungsanleitung

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HERSTELLERGARANTIE

(Ausgabe März 2022)
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs, PEUGEOT
MOTOCYCLES, mit Sitz in der Rue du 17 novembre -
25350 Mandeure (Frankreich), nachstehend PEUGEOT
MOTOCYCLES gibt Ihnen eine kommerzielle
Garantie auf Ihr Neufahrzeug mit Verbrennungsmotor
oder Elektroantrieb bei allen Konstruktions- oder
Materialfehlern.
Die vorliegenden Garantiebedingungen sind auch auf
folgender Website abrufbar:.
https://www.peugeot-motocycles.fr/documentation
Dauer der Garantie
Vorbehaltlich anderslautender Sonderbestimmungen,
die Ihnen zur Kenntnis gebracht
wurden (Garantieverlängerung, Flottenvertrag
usw.)gewährt PEUGEOT MOTOCYCLES Ihrem
Fahrzeug eine Herstellergarantie für die Dauer von:
• 24 Monaten bei privatem Gebrauch, mit unbegrenzter
Laufleistung;
• 24 Monaten bei gewerblichem Gebrauch, begrenzt
auf 20 000 km (<50cc, Kat. L1e & L2e) oder 30 000
km (>50cc, Kat. L3e & L5e).
Als Gewerbetreibender gilt "jede natürliche
oder juristische Person des öffentlichen oder
privaten Rechts, die zu Zwecken handelt,
die in den Rahmen ihrer gewerblichen,
industriellen, handwerklichen, freiberuflichen
oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen, auch
wenn sie im Namen oder im Auftrag eines
anderen Gewerbetreibenden handelt".
Diese Garantie beginnt ab der Erstzulassung und gilt für
Ihr Fahrzeug mit folgenden Ausnahmen:
• Antriebsbatterie des Elektrofahrzeugs , für das
sich die vorliegende Garantie auf 24 Monate
oder 20 000 km erstreckt, ungeachtet
dessen, was zuerst eintritt, vorbehaltlich der
regelmäßigen Wartung gemäß den Vorschriften im
Wartungshandbuch PEUGEOT MOTOCYCLES;
• Antriebsbatterie des Elektrofahrzeugs , die eine
Verringerung ihrer angekündigten Nennleistung
von mindestens 25% aufweist, die von
einem Techniker des Händlernetzes PEUGEOT
MOTOCYCLES innerhalb der Garantielaufzeit
gemessen wurde. Aufgrund der chemischen
Prozesse der Batterie kann eine Verringerung
der Nennleistung der Batterie (und somit der
Autonomie des Fahrzeugs) im Laufe der Zeit, im
Laufe der Verwendung des Fahrzeugs und der
Lagerbedingungen festgestellt werden;
• Batterie des Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor,
für die die vorliegende Garantie sechs
Monate beträgt vorbehaltlich einer zurückgelegten
Mindestkilometerzahl von 200 km pro Monat;
• des Ständers und des Sitzes, für die eine Garantie
von sechs Monaten gewährt wird.
Umfang der Herstellergarantie
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten
Einschränkungen deckt die vorliegende vertragliche
Garantie die Instandsetzung oder den Austausch
der von PEUGEOT MOTOCYCLES oder seinem
Vertreter als defekt anerkannten Teile sowie die damit
verbundenen Arbeitskosten.
Folgende Hinweise müssen beachtet werden:
• Mit der Instandsetzung oder dem Austausch von
Teilen im Rahmen der vorliegenden Herstellergarantie
wird deren Dauer nicht verlängert. Die Garantie der
Ersatzteile endet zum Zeitpunkt des Garantieendes
Ihres Fahrzeuges;
• Die im Rahmen des Garantieumfanges
ausgetauschten defekten Teile werden aufbewahrt
und gehen in den Besitz von PEUGEOT
MOTOCYCLES über.
Anwendungsbedingungen der kommerziellen
Garantie
Damit Sie eine optimalen Abdeckung der an Ihrem
Fahrzeug durchzuführenden Arbeiten im Rahmen
dieser kommerziellen Garantie in Anspruch nehmen
können, empfiehlt Ihnen PEUGEOT MOTOCYCLES,
diese Arbeiten ausschließlich einer autorisierten
Vertragswerkstatt anzuvertrauen.
Bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges haben
die neuen Eigentümer bis zum normalen Ablauf
der Garantie Anspruch auf die entsprechenden
Garantieleistungen, vorausgesetzt dass die für die
Garantie anwendbaren Bedingungen von allen
Eigentümern ordnungsgemäß berücksichtigt werden
bzw. berücksichtigt worden sind. Diesbezüglich
verpflichten Sie sich, Ihrem Käufer die Bedingungen
für die Anwendung der Garantie und die Belege der
durchgeführten Wartungen zu übergeben.
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