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Peugeot Motorcycles XP400 2008 Bedienungsanleitung Seite 10

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Die Garantie gilt unter folgenden Bedingungen:
• Die erste Wartung – die sogenannte
"Garantiewartung" – sowie die regelmäßigen
Wartungen wurden in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des Wartungsheftes von PEUGEOT
MOTOCYCLES ausgeführt und Sie sind in der
Lage, den Nachweis dafür zu erbringen (Service-
Nachweis, Rechnungen usw.). Eine Toleranz von 100
km (oder 1 Monat bei der jährlichen Wartung)
gegenüber der im Wartungsplan vorgesehenen
Kilometerzahl ist zulässig;
• Der verstärkte Wartungsplan wurde für die
gewerbliche und gegebenenfalls auch für die private
Nutzung angewendet;
• Die Originalteile wurden nicht durch
andere Elemente ersetzt, die nicht
von PEUGEOT MOTOCYCLES zugelassen
sind und/oder deren Montage nicht den
Regeln der Technik oder den Empfehlungen
von PEUGEOT MOTOCYCLES entspricht
(wie z.B. unter anderem Auspuff, Zylinder,
Kolben, Zündkerze und Ansaugschalldämpfer des
Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, Sicherungen,
Antriebsbatteriemodule und Ladegerät der
Antriebsbatterie des Elektrofahrzeugs usw.);
• Das Fahrzeug wurde nicht verändert, umgebaut oder
mit Zubehör ausgestattet, das nicht von PEUGEOT
MOTOCYCLES zugelassen ist (z.B. zusätzliches
Ladegerät für Elektrofahrzeuge, Alarmanlagen,
Radio, Scheinwerfer, Gepäckträger, Starthilfegeräte
(Booster) usw.);
• Das Fahrzeug wurde nicht für Sportwettkämpfe
verwendet;
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Der Garantieumfang umfasst folgende Punkte nicht:
• Wartungsarbeiten (einschließlich, aber ohne
Beschränkung auf Flüssigkeitswechsel, Schmierung,
Einstellungen, Reinigung, Kettenspannung usw.)
und Revisionen, die für den korrekten
Betrieb Ihres Fahrzeuges erforderlich sind
wie im Wartungshandbuch von PEUGEOT
MOTOCYCLES aufgeführt;
• Der Austausch von Teilen, die einem normalen
Verschleiß unterliegen, der auf die Verwendung des
Fahrzeuges, den Kilometerstand, die geografische
und klimatische Umgebung zurückzuführen ist sowie
die dazugehörigen, nicht wieder verwendbaren
Befestigungsmittel (einschließlich, aber ohne
Beschränkung auf selbstsichernde Muttern), wenn
dieser Austausch nicht auf einem Herstellungsfehler
beruht. Es handelt sich u. a. um die folgenden Teile;
- An- und Abtriebsscheibe, Kupplung, Rollen,
bewegliche Flansche, Führungen, Kette, Ritzel,
hinterer Zahnkranz;
- Lager (Räder, Pleuel, Lenkung, Motor usw.);
- Lampen, Sicherungen, Reifen, Bremsbeläge und
-klötze, Bremsscheiben, Seile und Seilzüge,
Zündkerzen und Entstörungen;
- Stoßdämpfer (hydraulisch, mit Gasdruck,
Einzelfeder, Elastomer), Luftfilter, kompletter
Ansaugschalldämpfer, Kraftstofffilter, Ölfilter,
Zylinder, Kolben und Kolbenringe;
- Auspuff des Verbrennungsmotors (Ausnahme: die
inneren, angeschweißten Teile);
- Flüssigkeiten und Produkte (Schmierfett,
Hydraulikflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl,
Motoröl und Kühlflüssigkeit usw.);
• Reparaturen infolge der Verwendung von
Treibstoffen, Schmiermitteln oder anderen Fetten,
die nicht von PEUGEOT MOTOCYCLES empfohlen
wurden;
• Reparaturen infolge von Nachlässigkeit,
unsachgemäßer Verwendung, Fahren auf
nicht befahrbaren oder schlechten Straßen,
Nichtbeachtung der im Wartungsheft von PEUGEOT
MOTOCYCLES oder in der Bedienungsanleitung
enthaltenen Vorschriften, Überladung, auch
vorübergehend, oder Unerfahrenheit des Fahrers;
• Reparaturen als Folge eines Unfalls, Diebstahls,
Brands oder anderer Naturereignisse (z.B. unter
anderem Hagelschlag, Überschwemmungen usw.);
• Reparaturarbeiten als Folge mangelnder Sauberkeit
des Fahrzeugs;
• Reparaturarbeiten als Folge einer längeren Lagerung
unter unsachgemäßen Bedingungen;
• Die Korrosion oder Oxidierung der Oberfläche auf
dem Fahrgestell, an den Schrauben und generell an
allen anderen behandelten oder nicht behandelten
Metallteilen des verbrennungsbetriebenen oder
elektrischen Fahrzeuges (allerdings wird gegen
Durchrostung für eine Dauer von 24 Monaten
garantiert);
• Der Tacho oder die Scheinwerfer, bei denen das
Vorhandensen von Beschlag die Lesbarkeit der
Informationen oder die Wirksamkeit der Beleuchtung
nicht beeinträchtigt;
• Geräusche und Schwingungen, die die
Zuverlässigkeit, die Sicherheit und das Fahrverhalten
des Fahrzeugs in keiner Weise beeinträchtigen;
• Alle nicht speziell in dieser Garantie oder
der gesetzlichen Produktgarantie oder dem
Mängelgewährleistungsrecht vorgesehenen Kosten,
einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Kosten,
die im Zusammenhang mit einer möglichen Stilllegung
Betriebs- oder Nutzungsverlust des Fahrzeugs stehen
Räumlicher Anwendungsbereich
Die Garantie ist in den Ländern oder Gegenden
anwendbar, in denen das Fahrzeug von einem
von PEUGEOT MOTOCYCLES zugelassenen
Vertriebsnetz zum Verkauf angeboten wird (hierzu
zählen insbesondere Frankreich, Deutschland, Italien,

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