Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

A 1 Benutzerhinweise; A 1.1 Bedeutung Der Piktogramme; A 1.2 Wichtige Hinweise; A 1.3 Voraussetzung Zum Technisch Ordnungsgemäßen Betrieb - KaVo ERGOcam 3 Gebrauchs- Und Montageanweisung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

KaVo ERGOcam® 3

A 1 Benutzerhinweise

A 1.1 Bedeutung der Piktogramme

Situation, die bei Missachtung des Hin-
weises zu einer Gefährdung, Beschädi-
gung von Material oder zu Betriebsstörungen
führen kann.
Wichtige Informationen für Bediener
und Techniker.

A 1.2 Wichtige Hinweise

KaVo ERGOcam 3 ist ein zahnärzt-
liches Bildaufnahmegerät in einer
medizinischen Umgebung.
Die Gebrauchs- und Montageanwei-
sung ist vor der ersten Inbetrieb-
nahme durch den Benutzer / Anwender zu
lesen, um Fehlbedienung und sonstige
Schädigungen zu vermeiden.
Sofern weitere Sprachausführungen erforderlich
sind, bitten wir Sie, diese bei Ihrer zuständi-
gen KaVo-Niederlassung anzufordern.
Vervielfältigung und Weitergabe der
Gebrauchs- und Montageanweisung /
Technikeranweisung bedürfen der vorherigen
Zustimmung der Firma KaVo.
Alle technischen Daten, Informationen sowie
Eigenschaften des in dieser Anweisung
beschriebenen Gerätes wurden nach bestem
Wissen zusammengestellt und entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
Änderungen des Produktes aufgrund tech-
nischer Neuentwicklungen sind möglich.
Ein Anspruch auf Nachrüstung bereits
bestehender Einheiten entsteht daraus nicht.
KaVo übernimmt keine Verantwortung für
Schäden, entstanden durch
• äußere Einwirkungen (schlechte Qualität
der Medien oder mangelhafte Installation)
• Anwendung falscher Informationen,
• nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
des Produktes,
• unsachgemäß ausgeführte Montage,
Inbetriebnahme und Reparaturen.
Befugt zur Reparatur und Wartung von
KaVo Produkten sind
• die Techniker der KaVo Niederlassungen
in aller Welt,
• die speziell von KaVo geschulten
Techniker der KaVo Vertragshändler,
• selbständige Techniker, die speziell von
KaVo geschult sind.
Bei Änderung des Produktes durch Dritte
erlöschen die Zulassungen.
A 1.3 Voraussetzung zum technisch
ordnungsgemäßen Betrieb
Für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und
Leistung des Gerätes wird Verantwortung
übernommen, sofern
• Montage, Erweiterungen, Neueinstelllungen,
Änderungen oder Reparaturen durch von
KaVo geschulten Personen ausgeführt wer-
den und die Montage mittels Übergabepro-
tokoll an KaVo gemeldet wurde.
• die elektrische Installation des betreffenden
Raumes den Anforderungen und Fest-
legungen nach VDE 0107 und VDE 100
entspricht
• und das Gerät in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung betrieben wird.
Zum Betrieb bzw. zur Reparatur wird
empfohlen nur KaVo Original-Ersatzteile
zu verwenden, da diese in umfangreichen
Versuchen auf ihre Sicherheit, Funktion und
spezifische Tauglichkeit geprüft wurden.
KaVo ERGOcam 3 ist nicht für den
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
zugelassen.
Der Anwender hat sich vor jeder An-
wendung des Produktes von der Funktions-
sicherheit und dem ordnungsgemäßen Zu-
stand des Gerätes zu überzeugen.
Mit beschädigten Funktionsteilen darf
nicht weitergearbeitet werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Es sind die für Medizinprodukte zutreffenden
übergreifenden Richtlinien und/oder nationale
Gesetze, nationale Verordnungen und die
Regeln der Technik zur Inbetriebnahme und
während des Betriebes auf das KaVo-Produkt
entsprechend der vorgeschriebenen Zweck-
bestimmung anzuwenden und zu erfüllen.
Störung elektromedizinischer Geräte
durch Funktelefone
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
elektromedizinischer Geräte wird empfoh-
len, den Betrieb mobiler Funktelefone im
Praxis- oder Klinikbereich zu untersagen.
3
Herzschrittmacher
Bei Behandlung von Patienten mit implan-
tiertem Herzschrittmacher muss mit der
Beeinflussung der Schrittmacher-Funktion
gerechnet werden; beachten Sie daher die
laufenden Mitteilungen in den Fachzeit-
schriften.
Im Regelfall gibt der Herzschrittmacher-
Patient bei jeder Behandlung an, dass er
Träger eines Elektrostimulators für sein
Herz ist. Das Vorzeigen des Ausweises mit
der Identifikation des Herzschrittmachers
erlaubt dem kundigen Zahnarzt, die mögli-
che Beeinflussung durch seine technischen
Geräte abzuschätzen. Heute sollte, insbe-
sonders bei älteren Personen, in der
Anamneseerhebung auch die Frage nach
einer möglichen Implantation des
Herzschrittmachers gestellt werden, ebenso
wie die Frage nach Vorerkrankungen,
Blutungsneigungen usw. obligat ist.
Literaturhinweise
• Machtens, E.: Die zahnärztliche
Behandlung von Patienten mit
Herzschrittmachern.
Dtsch. zahnärztl. Z. 38: 1048 - 1052
(1983).
• Wahl, G.: Diskussionsbeitrag zu
Machtens zur Beeinflußbarkeit von
Herzschrittmachern in der zahnärztlichen
Praxis.
Dtsch. zahnärztl. Z. 42: 11 -16 (1987).
• Aderhold, L. , J. Kreuzer:
Untersuchungen zur Beeinflußbarkeit
von Herzschrittmachern in der zahnärzt-
lichen Praxis.
Dtsch. zahnärztl. Z. 42: 11 - 16 (1987).
Entsorgung von Abfällen und Rück-
ständen des Gerätes sowie des Zubehörs
am Ende der Nutzungsdauer
Die entstehenden Abfälle sind für Mensch
und Umwelt gefahrfrei der stofflichen Ver-
wertung oder der Beseitigung zuzuführen,
wobei die geltenden nationalen Vorschriften
einzuhalten sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
KaVo (siehe A 1.6). Die Angaben zur kon-
tinuierlichen Entsorgung von Abfällen und
Rückständen des Gerätes während des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs sind dem
Abschnitt 'Reinigung & Pflege' zu entneh-
men (siehe A 3).

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis