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Begriffsdefinition Der Verantwortlichen Personen; Betreiber; Sachkundiger; Fahrer - Still ECV 10 C Originalbetriebsanleitung

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Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen

Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen

Betreiber

Der Betreiber ist die natürliche oder juristische
Person, die den Stapler nutzt oder in dessen
Auftrag der Stapler genutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der
Stapler nur bestimmungsgemäß und unter
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser
Betriebsanleitung eingesetzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle
Benutzer die Sicherheitsinformationen in die-
ser Betriebsanleitung verstehen.

Sachkundiger

Als Sachkundiger gilt:
Eine Person, die aufgrund ihrer Erfahrung
und fachliche Ausbildung einschlägige
Kenntnisse über Flurförderzeuge erworben
hat
Eine Person, die mit den gültigen staatli-
chen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallver-
hütungsvorschriften und allgemein aner-
kannten technischen Richtlinien und Kon-

Fahrer

Dieser Stapler darf nur von mindestens 18
Jahre alten geeigneten Personen geführt wer-
den, die in der Führung ausgebildet sind, dem
Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fä-
higkeiten im Fahren und Handhaben von Las-
ten nachgewiesen haben und ausdrücklich mit
der Führung beauftragt sind. Zusätzlich sind
besondere Kenntnisse des zu bedienenden
Staplers erforderlich.
Den Anforderungen der Ausbildung nach §3
des Arbeitsschutzgesetzes und nach §9 der
Betriebssicherheitsverordnung wird genügt,
wenn die Ausbildung des Fahrers nach BGG
(Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) 925
erfolgt. Nationale Vorschriften beachten.
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Der Betreiber ist verantwortlich für die Pla-
nung und fachgerechte Durchführung regel-
mäßiger Sicherheitsüberprüfungen.
Es wird empfohlen, dass diese Überprüfungen
die nationalen Durchführungsbestimmungen
erfüllen.
ventionen (Normen, VDE-Bestimmungen,
technische Regeln anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union oder anderer Ver-
tragsstaaten des Abkommens über den eu-
ropäischen Wirtschaftsraum) vertraut ist.
Dieses Fachwissen erlaubt ihm, den ar-
beitssicheren Zustand von Flurförderzeu-
gen beurteilen zu können.
50028011503 DE - 03/2022 - 06
Sicherheit

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