Einleitung
Unbefugte Benutzung
Jede Gefährdung durch unbefugten Gebrauch
ist durch den Betreiber bzw. Bediener und
nicht durch den Hersteller zu verantworten.
Die Benutzung für andere Zwecke, als in die-
ser Betriebsanleitung beschrieben, ist unters-
agt.
Das Transportieren von Personen ist unzuläs-
sig.
Einsatzort
Der Stapler kann nur im Innenbereich einge-
setzt werden.
Die Orte, an denen der Stapler eingesetzt
wird, müssen den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen (Boden-, Lichtverhältnisse, usw.)
Die Böden müssen eine ausreichende Tragfä-
higkeit aufweisen (Beton, Asphalt).
Der Stapler kann im Innenbereich eingesetzt
werden (bei Temperaturen von 5 °C bis zu
+40 °C). Die maximale Betriebshöhe beträgt
bis zu 2000 m.
Der Gabelstapler darf nicht in feuer- oder ex-
plosionsgefährdeten Bereichen oder Korrosion
verursachenden oder stark staubhaltigen Be-
reichen eingesetzt werden.
Das Ein- bzw. Ausstapeln auf Schrägen oder
Rampen ist nicht zulässig.
Der Bediener (siehe Kapitel „Begriffsdefinition
der verantwortlichen Personen") muss dafür
sorgen, dass während des Betriebs des Stap-
lers in seiner Nähe geeignete Brandschutz-
maßnahmen verfügbar sind.
Es ist je nach Einsatzfall für zusätzlichen
Brandschutz am Flurförderzeug zu sorgen. Im
Zweifelsfall mit den zuständigen Behörden
Kontakt aufnehmen.
50028011503 DE - 03/2022 - 06
Einsatz des Staplers
1
15