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Restrisiken
zum Umfang der Gefährdungsbeurteilung; das
Gleiche gilt für die Anbaugeräte, die über ihre
eigene CE-Kennzeichnung verfügen. Der Be-
treiber hat jedoch die Art und Ausrüstung der
Stapler so auszuwählen, dass diese den örtli-
chen Einsatzbestimmungen entsprechen.
Das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Bei
Fahrzeugeinsätzen mit gleichartiger Gefähr-
dungssituation können die Ergebnisse zusam-
mengefasst werden. Diese Übersicht (siehe
Kapitel „Übersicht der Gefährdungen und Ge-
genmaßnahmen") dient dazu, die Erfüllung
der Bedingungen dieses Regelwerks zu er-
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leichtern. Die Übersicht spezifiziert die Haupt-
gründe der Unfälle bei Nichtbeachtung. Wenn
weitere, wesentliche, betriebliche Gefahren
existieren, müssen diese ebenfalls berück-
sichtigt werden.
Die Arbeitsbedingungen der Fahrzeuge sind
für viele Standorte im großen und ganzen
ähnlich. Die Gefahren können demnach in ei-
ner einzigen Übersicht zusammengefasst wer-
den. Es wird empfohlen, die von der Berufsge-
nossenschaft des jeweiligen Arbeitgebers an-
gegebenen Informationen in dieser Hinsicht zu
berücksichtigen.
50028011503 DE - 03/2022 - 06
Einleitung