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Kontrolle In Betrieb Befindlicher Geräte; Benötigte Prüfeinrichtungen Und Prüfsoftware; Prüfungen Durchführen; Beschaffenheitsprüfung - Walther-Werke smartEVO+ Montage & Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Kontrolle in Betrieb befindlicher Geräte
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Kontrolle in Betrieb befindlicher Geräte
Dieser Abschnitt beschreibt die Prüfungen, die im Rahmen der Kontrolle von in Betrieb befind-
lichen Geräten durchgeführt werden müssen.
6.1 Benötigte Prüfeinrichtungen und Prüfsoftware
Zur Prüfung sind erforderlich:
▪ Elektrische Prüflast, die ein Elektrofahrzeug simuliert. Energie muss mit mindestens zwei unterschiedli-
chen Stufen Stromstärke aus der Ladeeinrichtung entnommen werden können.
▪ Kabeladapter, der ein Elektrofahrzeug simuliert (wird an den Abgabepunkt der Ladeeinrichtung gesteckt).
▪ Normalleistungsmessgerät, das zwischen den Kabeladapter und die elektrische Prüflast geschaltet wird.
Das Normalleistungsmessgerät muss im Sinne von § 47 MessEG metrologisch rückgeführt sein.
▪ Rechner mit Internetverbindung zum Aufruf des Portals, über das der E-Mobility Service Provider die sig-
nierten Datenpakete zur Prüfung zur Verfügung stellt (Fernanzeige). Bei einer Prüfung vor dem Inverkehr-
bringen muss ggf. ein Ladeeinrichtungsbetreiber und ein E-Mobility Service Provider emuliert werden.
▪ Rechner mit Windows-Betriebssystem, das die Nutzung der Transparenzsoftware zur Prüfung der Signa-
tur der Datenpakete ermöglicht. Der Rechner muss schadsoftwarefrei und das Betriebssystem darf nicht
kompromittiert sein. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass der Rechner mit einem „Live-Betriebssystem"
von einem USB-Stick gebootet wird, bei dem wegen bekannten Ursprungs und Vorgeschichte mit Sicher-
heit von einem nicht-kompromittierten Speicherinhalt ausgegangen werden kann. Das Betriebssystem
Microsoft-Windows wird wegen seiner starken Verbreitung als Leit-Betriebssystem verwendet.
▪ Transparenzsoftware zur visuellen Kontrolle der Unverfälschtheit übertragener Daten.
▪ Identifizierungsmittel, um an der Ladeeinrichtung einen Ladevorgang initiieren zu können.
▪ Ein Rechner zum Auslesen des eichrechtlichen Logbuchs über die Kommunikationsschnittstelle des
Ladecontrollers. Der Rechner muss über ein Linux-Betriebssystem verfügen, das die Nutzung des
Linux-Kommandozeilentools „log_check" ermöglicht. Zudem muss das Verifikationstool „log_check" zur
Verifikation der Signaturen des ausgelesenen Logbuchs bereitgestellt werden.
▪ Die SW Identifikation (Hash-Wert) muss auf der webbasierten Oberfläche des Ladereglers angezeigt
werden. Dazu muss der Laderegler per Micro-USB Kabel mit einem PC (Windows, Mac, Linux) verbun-
den werden und per herkömmlichem Webbrowser die Adresse http://192.168.123.123 geöffnet werden.
6.2 Prüfungen durchführen
Die folgenden Prüfungen beschreiben eine zulässige Vorgehensweise. Sinngemäße Alternativen sind nach
Ermessen des Prüfers erlaubt.
Die Prüfungen umfassen im Wesentlichen folgende Kategorien:
▪ Beschaffenheitsprüfungen
▪ Funktionale Prüfungen einschließlich Genauigkeitsprüfungen
f Alle Prüfungen pro Ladepunkt durchführen.
6.2.1 Beschaffenheitsprüfung
f Ladeeinrichtung auf Übereinstimmung mit der Baumusterprüfbescheinigung prüfen:
– Physikalischer Aufbau der Ladeeinrichtung
– Verwendete Zähler/Messkapseln
– Typenschildaufschriften
– Stempelungen/Plombierungen/Versiegelungen
– Vergleich der auf dem CC613 aufgebrachten Public Keys mit dem Public Key im Sichtfenster. Diese
Aufschriften müssen übereinstimmen.
– Die angegebenen eichrechtlichen Parameter (Kompensationsparameter, Zählerauswahl) auf dem
Typenschild des CC613 müssen mit den hier vorgegebenen zulässigen Angaben überprüft werden.
6.2.2 Funktionale Prüfungen einschließlich Genauigkeitsprüfungen
Im Rahmen der funktionalen Prüfungen ist mindestens ein vollständiger Ladeprozess pro Ladepunkt mit
der Ladeeinrichtung durchzuführen. Dabei muss ein beispielhaftes Identifizierungsmittel zur Anwendung
kommen.
Die Verbindung der Ladeeinrichtung an das Back-End-Portal zur Fernanzeige ist über GSM oder LAN mög-
lich. Die Art der Verbindung wird hardwareseitig festgelegt.
Schließlich ist der Anwendungsfall „Prüfung auf Unverfälschtheit" durchzuführen.
Somit gibt es folgende Hauptschritte bei der Prüfung:
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DOK BEMO 10/22 Rev.01 PM

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