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Garantiebedingungen - Siemens HSW 5M Betriebsanleitung

Heizzentrale sole / wasser für innenaufstellung
Inhaltsverzeichnis

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Liefer- und Garantiebedingungen
für Deutschland und Österreich
(1) Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben daneben keine Gültigkeit.
(2) Lieferung
Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Sie beginnen mit dem Tag der Absendung
der Auftragsbestätigung und gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten
Zeitpunkt
das
Werk/Lager
verlassen
Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist.
Eine Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer aussergewöhnlicher
Ereignisse, die wir trotz nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnten, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Hierzu gehören insbesondere Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen.
Wird durch eines der vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so
werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche
verlangen kann. Sofern die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Lieferverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens
4 Wochen zu setzen.
Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsbestätigung
abzunehmen
Ersatzansprüche wegen Verzugs des Lieferers sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
(3) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager einschließlich
Originalverpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer, in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
Soweit Preise nicht oder nur mit Vorbehalt „derzeitiger Listenpreis" genannt sind, werden die
am
Tage
der
Lieferung
gültigen
Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro.
Zahlungen sind nach den gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Soweit
Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungen innerhalb
von 30 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir gewähren bei Zahlung
innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder bei Vorauszahlung 2% Skonto.
Kundendienstrechnungen und sonstige Dienstleistungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zu
bezahlen.
Die Zahlung gilt als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der vereinbarten Frist über den
Betrag verfügen kann. Der Lieferer ist berechtigt, die Zahlungen auf andere noch offen
stehende fällige Forderungen zu verrechnen.
Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und
erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer
in nachgewiesener Höhe unverzüglich zu erstatten.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden dem Kunden ab diesem Zeitpunkt
Zinsen in Höhe von jährlich 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich
vor.
Kommt ein Kunde mit einer Teilleistung in Rückstand, so können wir die gesamte
Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, vom Vertrag zurücktreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Kunde kann nur mit uns von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
Sofern uns nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zur Kenntnis gelangen, die nach
pflichtmäßigem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Zahlungsanspruch zu
gefährden, so können wir bis zum Zeitpunkt der Bezahlung das Stellen einer geeigneten
Sicherheit binnen angemessener Frist oder Vorleistung verlangen. Kommt der Kunde diesem
berechtigen Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(4) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Kunden über, wenn die Ware dem
Versandbeauftragten übergeben oder auf Fahrzeuge verladen worden ist.
(5) Änderung des Liefergegenstandes
Wir
behalten
uns
Konstruktions-
Lieferumfanges vor, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den
Kunden zumutbar ist.
(6) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen
aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Kunden vor.
Der Kunde ist berechtigt diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern oder zu
verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
rechtzeitig nachkommt. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er
darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Er ist
verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräusserung oder sonstigen Verwendung
von Waren (z.B. Verbindung, Verarbeitung), an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt
der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die uns
abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter
Übergabe
der
für
eine
Intervention
Eine Lagerung sowie eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder
Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als
Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilig Miteigentum überträgt,
830031S/111113
hat
oder
bei
Versendungsmöglichkeit
Preislisten
zur
Berechnung
herangezogen.
und
Formänderungen
sowie
Änderungen
notwendigen
Unterlagen
zu
unterrichten.
- Technische Änderungen vorbehalten -
soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum
für uns.
Sofern die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
(7)
Gewährleistung
Der
Lieferer
haftet, wenn der Liefergegenstand nachweislich im Zeitpunkt
Gefahrensübergangs mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, behaftet ist.
In diesem Falle wird der Lieferer nach eigener Wahl alle diejenigen Teile unentgeltlich
nachbessern oder neu liefern, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, vom Tage
die
des Gefahrenübergangs gerechnet, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Lieferer von der
Mängelbeseitigung befreit.
Wenn der Lieferer eine ihm schriftlich gestellte angemessene Nachfrist schuldhaft
verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, die Nachbesserung aus vom Lieferer zu
vertretenen Gründen fehlschlägt oder verweigert wird, so hat der Kunde das Recht, Minderung
geltend zu machen. Kommt zwischen Kunde und Lieferer keine Einigung über die Minderung
zustande,
so
ist
der
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegenüber den Lieferern der Fremderzeugnisse zustehen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb 8
Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit,
schriftlich mitzuteilen.
Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachstehenden
Gründen entstanden sind:
Nicht sachgemäße Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten sowie außergewöhnliche äußere Einflüsse,
sofern
sie
nicht
auf
Weitere Ansprüche des Kunden gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den
Liefergegenständen selbst entstanden sind, dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Für Wärmepumpen (Gerät und Steuerung) gilt unabhängig von den vorstehenden
Regelungen folgende Gewährleistung: Erfolgt die Inbetriebnahme (IBN) der WP-Anlage
durch unseren autorisierten Kundendienst und weist die Wärmepumpe bei der Inbetriebnahme
weniger als 100 Betriebsstunden auf, dann beträgt die Gewährleistung für die Wärmepumpe
mit Regler 24 Monate ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 27 Monate ab Auslieferung
Werk.
Sollte sich die gesetzliche Gewährleistungszeit auf 24 Monate erhöhen, gilt dann werkseitig
eine Gewährleistung von 36 Monate ab Auslieferung Werk, wenn die IBN durch einen
autorisierten Kundendienst durchgeführt wurde.
Dafür bieten wir Ihnen günstige Inbetriebnahmepauschalen für alle Systeme an:
Heizungswärmepumpen von netto 307 (600 DM)
Heizzentralen von netto 700 (1369 DM) ohne Einstellung der Lüftungsanlage
Die Inbetriebnahme erfolgt durch den örtlichen Kundendienst und wird von diesem in
Rechnung gestellt. Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche
Inbetriebnahme und die Fahrtkosten. Die Behebung von Anlagenmängeln und
Wartezeiten sind Sonderleistungen, die nach Aufwand zusätzlich in Rechnung
gestellt
Wird die Inbetriebnahme nicht durch unseren Kundendienst durchgeführt, gilt
lediglich die gesetzliche Gewährleistung.
Der Kundendienst kann beauftragt werden unter:
Telefon +49 (0)1801/881088, Fax +49 (0)9228 9906199
(8) Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich eine Haftung des Lieferers
bestimmt ist oder soweit aus dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
des
(9) Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bayreuth ausschließlicher
Gerichtsstand. Der Lieferer ist jedoch zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger
gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers berechtigt.
Kunde
auch
zur
Wandlung
unser
Verschulden
zurückzuführen
des
berechtigt.
sind.
werden.
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Diese Anleitung auch für:

Hsw 7m2wp3 311103 0392wp3 312103 062

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