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Gasanschluss; Wasseranschluss; Kontrollvorrichtung Des Rauchabzugs (Bild 4) - TTulpe Indoor B-6 P37 Eco Installations-, Gebrauchs- Und Wartungsanleitung

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Luftzufuhr
Die natürliche Luftzufuhr muss auf direkte Weise zugeführt werden:
- Permanente Öffnung in Form eines nach Außen führenden Loches an
der Wand des betreffendes Raums
- Einzelne oder kollektive Rohrverteilerleitungen.
Die Frischluft muss direkt von außen kommen und darf sich nicht in der
Nähe von verseuchten Quellen befinden.
Eine indirekte Lüftung durch Luftzufuhr aus nebenliegenden Räumen ist
nur dann statthaft, wenn folgendes beachtet wird:
- Der Nachbarraum muss mit direkter Frischluft versorgt werden
- In dem Raum, der belüftet werden muss, müssen Geräte mit Ablassan-
schlüssen oder Leitungen installiert sein
- Der Nachbarraum darf nicht als Schlafzimmer dienen oder gemeinnützige
Teile belegen
- Der Nachbarraum darf keine feuergefährliches Ambiente sein wie Ga-
ragen, Lager- und Unterstellräume für brennbares Gut usw
- Der benachbarte Raum darf nicht dem zu lüftenden Raum gegenüber
unter Druck stehen damit kein gegenläufiger Luftzug entstehen kann.
(Das gilt auch für andere Geräte, die mit Brennstoffen aller Art betrieben
werden sowie für Kamine mit jeder Art von Luftabzug, für die keine
Luftzufuhr vorgesehen ist)
- Der Luftabzug von dem Nebenraum bis zum Raum, der belüftet werden
soll, muss über Öffnungen erfolgen, die ständig geöffnet sind.
Elektrischer Batterieanschluss (Bild 2)
Das Gerät wird mit einer Alkali-Batterie zu 1,5 V Modell LR20, langer
Lebensdauer gespeist; ein Anschluss an das elektrische Stromnetz ist
nicht erforderlich.

Gasanschluss

Rohrdurchmesser vorschriftsmäßig abstimmen. Bevor die Installation
erfolgt, sollte durch das Gasrohr geblasen werden, um zu prüfen, dass
sich keine Fertigungsrückstände darin befinden. Gerät an die Gasleitung
schließen, vor dem Gerät einen Gashahn zum Zu- und Aufdrehen mon-
tieren.
Geräte, die mit Flüssiggas (G.P.L.) oder mit Gasflaschen gespeist werden
die keinen Sperr- und Regelhahn haben, müssen so angeschlossen werden,
dass für Personen und für die Umwelt keine Gefahr besteht.
Hier müssen die vorgeschriebenen Normen eingehalten werden.
Bei der ersten Inbetriebnahme von Fachmonteuren soll folgendes geprüft
werden:
- Innen- und Aussendichtkontrolle der Gaszufuhranlage
- Einstellung der Gasleistung auf die Leistung des Gerätes
- Richtigen Gastyp für das Gerät kontrollieren
- Gasdruck muss mit den Werten auf dem Kennschild übereinstimmen
- Gasleitung muss auf die Leistung des Gerätes abgestimmt sein und
muss mit den vorgeschriebenen Sicherheits- und Kontrollvorrichtun-
gen ausgerüstet sein.
Bei längerer Abwesenheit des Betreibers, muss der Hauptgashahn abge-
stellt werden.
Lüftungen des Gasgerätes dürfen nicht verstopft werden; es können
gefährliche, giftige und explosive Mischungen entstehen.
Die Gasrohre dürfen nicht als Erdung von elektrischen Geräte verwendet
werden.

Wasseranschluss

Gerät mit einem Wasserhahn an die Wasserleitung schließen; dabei
beachten, dass rechts die Kaltwasserzufuhr und links die Warmwasserzu-
fuhr liegen müssen. (von der Vorderseite des Gerätes aus gesehen).
Filter in die Zufuhrverbindung des Wasserventils setzen.
Kunststoffmutter vor Anschluss an die Wasserleitung vom Wasse-
rausfluss-Verbinder abmontieren.
Überprüfen, dass die Wasserleitungen nicht als Erdung der elektrischen
oder Telefonleitung verwendet wurden, die für diesen Zweck absolut un-
geeignet sind.
Es könnten schwere Schäden an den Leitungen und am Gerät ausgelöst
werden.
Rauchabzug
Die Geräte gehören zum Typ B11BS und sind mit einer Kontrollvor-
richtung für den Rauchabzug ausgerüstet.
Der Abzug von Rauch fällt unter die anwendbare DIN-EN Norm und
Änderungen.
Gasgeräte, die mit einem Rauchabzugsrohranschluss ausgerüstet sind,
müssen eine direkte Verbindung zu leistungsstarken Kaminen oder Rau-
chkanal haben. Nur in dem Fall das dies möglich ist, dass der Rauchabzug
direkt nach Außen erfolgt. Der Anschluss an einen Kamin oder an einen
Rauchkanal erfolgt über Rauchkanäle, die an einen Kamin oder an einen
Rauchkanal im gleichen Raum, in welchem das Gerät installiert wurde,
sein müssen. (Evtl. auch im Nachbarraum) Diese müssen aus starkem
widerstandsfähigem Material, welches normale mechanische Belastungen
aushält, Wärme-, Rauch- und Kondensat beständig ist, sein. Der Taupunkt
muss an allen Stellen des Rauchkanals und bei jeder Außentemperatur so
sein, dass die Rauchtemperatur höher ist.

Kontrollvorrichtung des Rauchabzugs (Bild 4)

Der Apparat ist serienmäßig mit einer Kontrollanlage an der Rauchablei-
tung ausgerüstet.
Diese Anlage kontrolliert die korrekte Abführung der Verbrennungspro-
dukte, d.h. der Fluss der Verbrennungsgase zum Abgasrohr und zum
Schornstein.
Die Kontrollanlage besteht aus einem "Thermostat", das mit dem Ther-
moelement in Reihe geschaltet ist.
Bei Eingriff der Kontrollanlage, der die Unterbrechung des Thermoele-
mentes zur Folge hat, wird der Gasfluss am Hauptbrenner und an der
Leitflamme gesperrt.
Der Eingriff der Kontrollanlage kann durch eine teilweise oder totale
Verstopfung des Abgasrohres oder des Schornsteines verursacht werden.
Die Verstopfung kann durch äußere oder innere Ursachen hervorgerufen
werden, zum Bsp.:
- Rauchaustritt in Dachbereich III oder Dachbereich II ohne statische
Haube
- Die Gestaltung der Gasableitung ist nicht angemessen
- Verringerung des Gasableitungsdurchmessers
- Extreme Richtungsänderungen (Kurven)
- Gegenneigungen.
Diese Punkte verursachen erhebliche Ladeverluste, die den Fluss der
Verbrennungsprodukte nach außen behindern.
Der Eingriff der Kontrolleinrichtung blockiert den Betrieb des Apparates
und verhindert somit das Austreten von Abgasen in den Raum, in dem der
Apparat installiert ist.
Zur Wiederaufnahme des Betriebes ist es notwendig, nach Paragraph
"INBETRIEBNAHME" zu verfahren.
Bei Schäden an der Anlage und ihren elektrischen Verbindungen darf der
Apparat nicht in Betrieb gesetzt werden, um einen Sicherheitszustand zu
garantieren.
Bei einer eventuellen kontinuierlichen Sicherheitsstellung des Apparates,
die durch den Eingriff der Kontrollanlage entstanden ist, ist der Eingriff
eines im Sinne der geltenden Gesetze qualifizierten Technikers erforder-
lich, um die korrekte Ableitung der Verbrennungsprodukte und die ausrei-
chende Ableitung durch die Abgasleitung und/oder des Schornsteines
gemäß der geltenden Installationsnormen zu überprüfen.
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