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Anforderungen An Den Aufstellort; Aufstellraum; Betrieb In Normalen Innenräumen; Abstände Zum Gerät - BROTJE TrioCondens BGB 15 Technische Information

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Anforderungen an den Aufstellort

6. Anforderungen an den Aufstellort

6.1 Aufstellraum

6.2 Betrieb in normalen
Innenräumen
6.3 Abstände zum Gerät
6.4 Betrieb in Nassräumen
22
Brennwertgeräte müssen in trockenen und frostsicheren, belüftbaren Räumen,
nach Möglichkeit in der Nähe der Abgasanlage installiert werden. Die Raumtem-
peratur sollte zwischen 0 °C und 45 °C liegen.
Für Schäden, die aufgrund der Installation an einem nicht geeigneten Ort oder auf-
grund falscher Verbrennungsluftzuführung entstehen, besteht kein Gewährleis-
tungsanspruch.
Fremdstoffe in der Verbrennungszuluft können das Brennwertgerät stören oder
schädigen. Sind die Fremdstoffe durch Gebrauch oder Lagerung in der Verbren-
nungsluft des Aufstellraumes enthalten, ist nur die raumluftunabhängiger Be-
triebsweise zulässig.
Mögliche Fremdstoffe und ungünstige Umweltfaktoren:
- Ammoniak und dessen Verbindungen
- Nitrite und Sulfide (Tierzucht- und Verwertungseinrichtungen, Batterie- und
Galvanikräume etc.)
- Lösungsmittel
- Fluor- und chlorhaltige Dämpfe, die z. B. in Lösungs- und Reinigungsmitteln,
Treibgasen usw. enthalten sind
- Farben
- Klebstoffe oder ähnliche Stoffen
- Räume mit hoher Feuchtigkeit (siehe auch Abschnitt 6.4 (Seite 22) )
- Räume mit starkem Staubanfall
Bei der Installation von BRÖTJE Brennwertgeräten unter diesen Bedingungen ist
zwingend die DIN 50929 (Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe
bei äußerer Korrosionsbelastung) sowie das Informationsblatt i. 158; „Deutsches
Kupferinstitut" zu beachten.
Weiterhin ist zu beachten, dass unter aggressiven Atmosphären auch die kesselex-
ternen Installationen angegriffen werden können. Dazu zählen insbesondere
Aluminium-, Messing- und Kupferinstallationen. Diese müssen nach DIN 30672
durch werkseitig kunststoffbeschichtete Rohre errichtet werden. Armaturen, Rohr-
verbindungen und Formstücke sind durch Schrumpfschläuche der Beanspru-
chungsklassen B und C entsprechend herzustellen.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere Verordnungen der
Bundesländer, wie Feuerungs- und Bauordnung sowie die Heizraumrichtlinien zu
beachten. Der Aufstellort ist insbesondere mit Rücksicht auf die Führung der Ab-
gasrohre zu wählen. Im Aufstellraum des Brennwertgerätes muss ausreichend
Platz für handwerksgerechte Installations- und Wartungsarbeiten zur Verfügung
stehen.
Der TrioCondens BGB entspricht im Auslieferungszustand bei raumluftunabhän-
gigem Betrieb der Schutzart IPx4D ( Abb 9 ).
Bei Aufstellung in Nassräumen müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:
- raumluftunabhängiger Betrieb
- zur Einhaltung der Schutzart IPx4D:
- Betrieb des Raumgerätes bzw. -thermostaten nicht in Nassräumen!
- alle ab- bzw. ankommenden elektr. Leitungen müssen durch die Zugentlas-
tungsverschraubungen geführt und festgesetzt werden. Die Verschraubun-
gen sind fest anzuziehen, so dass kein Wasser in das Gehäuseinnere eindrin-
gen kann!
TrioCondens BGB 15–38 E
684149-02 12.14

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