erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom
Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äu-
ßeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln gelten alle Lager- und Ver-
sandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte des
Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager-
und Verkaufsflächen des Vertreibers als Gesamt-
verkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb un-
ter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
bei Abgabe des neuen Elektro- bzw. Elektronikge-
rätes durch Auslieferung bei einem privaten Haus-
halt die unentgeltliche Abholung des Altgerätes
bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte der Katego-
rien 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG
beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Moni-
tore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberflä-
che von mehr als 100 Quadratzentimetern enthal-
ten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe
kostenfreie Erfassungsstellen sowie ggf. weite-
re Annahmestellen für die Wiederverwendung der
Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie
von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten
vor der Rückgabe alle Daten extern gesichert und
von dem Altgerät dauerhaft und unwiderruflich ge-
löscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst
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