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Garantiebestimmungen (Gültig Ab:2010.01.01) - Motowell ELENOR Handbuch

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3.
Garantiebestimmungen (Gültig ab:2010.01.01)
Für ihr Neufahrzeug besteht eine
2448
Bestimmungen. Die Garantieabwicklung kann nur über einen Motowell Vertragshändler von Babó Motors abgewickelt
werden.
Garantievoraussetzungen:
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle gemäß Inspektionsplan, sowie die Vorlage des korrekt
ausgefüllten Serviceheftes/Inspektionsnachweise.
Die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen – weder für nicht von uns freigegebene Ersatzteile noch
für dadurch verursachte Folgeschäden - leisten wir Gewähr.
Ausgeschlossen aus der Garantieleistung sind nachfolgend aufgeführte Verschleißteile:
Zündkerzen
Filter
Antriebsriemen
Brems- oder Kupplungsbeläge
Bremsscheiben
Glühlampen, Sicherungen, Batterien
Reifen, Gummischläuche, Gummiteile
Seilzüge
Tachowelle
und Tachoantrieb
Variomatikrollen
Ebenfalls ausgeschlossen aus der Garantie sind:
Sämtliche Schäden an Oberflächen von Bauteilen, welche auf unsachgemäße und unzureichende Pflege oder
falsche Lagerung, bzw. Transport, des Fahrzeuges zurückzuführen sind. Schäden die durch Verwendung des
Fahrzeuges für Renn- oder Motorsportzwecke hervorgerufen werden. Verwendung einer Anhängerkupplung
.Ersatzteile von anderen Herstellern müssen eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Freigabe von
Motowell haben.
Schäden die durch Veränderungen (z.B. Manipulation der Motorleistung oder Elektrik) am Fahrzeug hervorgerufen
wurden.
Schäden die durch Einwirkung höherer Gewalt, von außen einwirkende Umstände oder Unfall verursacht wurden
Alterserscheinungen (z.B. das Verblassen
Oberflächenrost
die Verwendung von nicht
entsprechenden freigegebenen
Schäden die durch Chemikalien oder Kraftstoff, auf der Lackierung oder anderen Fahrzeugteilen, verursacht
wurden
Alle durch einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten, die nicht das Fahrzeug betreffen und sonstige finanzielle
Nachteile (wie z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, Leihfahrzeug, öffentliche
Verkehrsmittel etc.)
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Produkt durch technische
25
Monate oder 10.000 Km Garantie, gemäß den dafür geltenden gesetzlichen
(CD-Inlett)
oder Abnutzen
lackierter oder metallischer Oberflächen)
Kraft- oder Schmierstoffen
Modifikationen,
bzw. Änderungen zu
verbessern,
Formatiert: Nicht Hervorheben

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