11. O
Bitte beachten Sie bei Nutzung der Pflegefunktion
die geltenden gesetzlichen Bestimmungen: Der Zugriff
auf persönliche Gesundheitsdaten darf nur mit
Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Die App
berücksichtigt dies, indem zur Koppelung beide
Smartphones von Nutzer und Angehörigem physisch am
selben Ort sein müssen.
Die Pflegefunktion erlaubt es, dass Sie auf die Daten
einer anderen Person zugreifen können bzw. Sie
Ihre Daten einer anderen Person zur Verfügung
stellen können.
Bitte gehen Sie dazu wie folgt vor (die beiden
beteiligten Personen werden in diesem Abschnitt
als NUTZER und ANGEHÖRIGER bezeichnet):
1
Nehmen Sie die Gesundheitsuhr in Kombination
mit dem Smartphone von NUTZER in Betrieb
(Abschnitt
Erweiterte Bedienungsanleitung
-P
NLINE
8)
und
FLEGEFUNKTION
aktivieren
Sie
die
Seite 65