XS-Beschlag Pro
XS-Beschlag Pro
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der XS-Beschlag Pro ist eine mechatronische Zuttrittskontroll-
einheit für die Montage an Innentüren.
Der XS-Beschlag Pro darf nur zum Öffnen von Türen verwendet
werden.
Die Montage an Feuer- u. Rauchschutztüren ist nur mit von
DORMA freigegebenen Komponenten und einem separatem
Brandschutz-Kit zulässig. Es ist ein Eignungsnachweis in
Verbindung mit der jeweiligen Feuer- u. Rauchschutztür
erforderlich.
Die Montage in Fluchtrichtung an Flucht- und Rettungstüren
ist nicht gestattet.
Die Verwendung als äußere Zugangsvorrichtung in Verbindung
mit Notausgangstürverschlüssen , d.h. Montage entgegen der
Fluchtrichtung, an Türen in Flucht- und Rettungswegen ist
jedoch erlaubt.
Für die Verwendung als äußere Zugangsvorrichtung muss ein
Eignungsnachweis für den jeweiligen Notausgangstürverschluß
vorliegen.
Ein anderer Einsatz als vorgegeben ist unzulässig!
1.2 Weitere Informationsquellen
Der XS-Beschlag Pro wird innerhalb eines Zutrittkontroll-
systems betrieben.
Die Dokumentation zu folgenden Systemkomponenten muss
berücksichtigt werden.
1.3 Entsorgung
Für die Herstellung des Gerätes wurden recycelbare
Materialien und Komponenten verwendet.
Das Gerät und die Verpackung sollen einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden
Hinweis für EU-Länder
Für dieses Gerät gilt die
Europäische Richtlinie 2002/96 EG. Das bedeutet,
dass Sie dieses Produkt nie mit dem normalen Hausmüll
entsorgen dürfen. Wir als Hersteller nehmen unsere
elektrischen und elektronischen Produkte zurück und führen
Sie einer für Sie kostenlosen Entsorgung zu. Durch die
korrekte Entsorgung Ihrer Altgeräte werden Umwelt und
Menschen vor möglichen negativen Folgen geschützt.
Batterien
Das Gerät benötig für den Betrieb Alkalibatterien.
Gemäß der Europäische Richtlinie 2006/66/EG müssen
defekte oder verbrauchte Akkumulatoren/Batterien recycelt
werden. Bitte informieren Sie sich über die örtlichen
Bestimmungen zur getrennten Entsorgung von Batterien.
Durch die korrekte Entsorgung von Batterien werden Umwelt
und Menschen vor möglichen negativen Folgen geschützt.
1. Allgemeines
Zwingende Rechtsvorschriften müssen
beachtet werden und können dazu führen,
dass die Verwendung an Türen mit besonderen
Anforderungen unzulässig ist.
Das Gerät ist gemäß der R&TTE-Richtlinie
1999/5/EG in die Klasse 2-Sendefunkanlagen
eingestuft.
Die Frequenzbänder sind nicht harmonisiert.
In einzelnen Staaten kann der Betrieb nicht
zulässig sein oder Einschränkungen unterliegen.
Siehe Technische Daten.
•
Zutrittskontrollsoftware (Host)
•
XS-Manger
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