OBU-Handbuch
5.12 Mautgebietsspezifika Schweiz
INFORMATIONEN ÜBER DAS MAUTGEBIET SCHWEIZ
Spezifika für die LKW-Maut in dem Mautgebiet Schweiz (CHlsv) finden Sie unter:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/en/home/information-companies/transport--travel-documents--road-
taxes/heavy-vehicle-charges--performance-related-and-lump-sum-.html
•
Die Schweizer Maut (LSVA = leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ist eine Bundessteuer, die auf
Basis des Gesamtgewichts, der Emissionsstufe und der gefahrenen Kilometer erhoben wird.
•
Der EETS kann für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für nicht-schweizerisch und nicht-
liechtensteinisch zugelassene Fahrzeuge verwendet werden.
•
Die Maut wird auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz
−
der Schweiz
−
dem Fürstentum Liechtenstein
−
der deutschen Enklave Büsingen
−
der italienischen Enklave Campione d'Italia
−
auf der Zollstraße Basel-Mulhouse Flughafen
erhoben.
• Nicht enthalten ist der Tunnel "Großer St. Bernhard".
Bitte beachten Sie für Schweiz:
Sobald Sie in die Schweiz einfahren, wird jeder Kilometer gezähllt und in Rechnung gestellt. Alle Straßentypen
sind mautpflichtig.
Nachdem die OBU die Eingangs-Mautbrücke in die Schweiz passiert hat und die Einreise bestätigt wurde, zeigt
der Bildschirm 10 Sekunden lang "CHlsv betreten Erfolgreich" an. Für weitere Informationen lesen Sie bitte
Kapitel 6.3 "Spezifische OBU-Anzeigemeldungen während der Fahrt in der Schweiz".
Mautgebietsspezifische änderbare Parameter
Für das Mautgebiet Schweiz (CHlsv) muss der Fahrer die folgenden Parameter auf der OBU entsprechend dem
Ist-Zustand aktualisieren:
•
Gewicht des Anhängers
•
Anzahl der Anhängerachsen
•
Transportmodus
Bitte beachten Sie das Kapitel 5.2.
Deklaration des Anhängergewichts
Je nach Gewicht und Art des verwendeten Anhängers führt die Anhängerdeklaration zu unterschiedlichen
Tarifberechnungen. Das sogenannte "maßgebende Gewicht" berechnet sich wie folgt:
•
Im Falle eines Lastwagens mit Anhänger:
Gesamtgewicht der Zugmaschine (F2) plus Gesamtgewicht des Anhängers (F2) oder
Version 6.1, GM4.6
11. Februar 2022
42