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Gewährleistung; Entsorgung - Storch 57 03 50 Originalbetriebsanleitung

Akku-säbelsäge 18 v
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Warnanzeige (4) blinkt
• Akku-Pack defekt. Akku-Pack sofort aus dem Ladegerät entnehmen.
• Akkupack wurde nicht richtig auf den Schiebesitz (2) aufgeschoben. Siehe
Kapitel 7.1.
Reparatur
Reparaturen am Ladegerät dürfen nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt
werden! Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes beschädigt wird, muss
sie durch den Hersteller oder seinen Kundendienst oder eine ähnlich qualifi-
zierte Person ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
Gewährleistung
Für unsere Geräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 12 Monaten ab
Kaufdatum / Rechnungsdatum des gewerblichen Endkunden.
Geltendmachung
Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles bitten wir, dass das komplette Gerät zusam-
men mit der Rechnung frei an unser Logistik Center in Berka oder an eine von uns auto-
risierte Service-Station eingeschickt wird. Zuvor bitten wir Sie, uns unter unserer kosten-
losen STORCH Service-Hotline 08 00. 7 86 72 47 zu kontaktieren.
Gewährleistungsanspruch
Ansprüche bestehen ausschließlich an Werkstoff- oder Fertigungsfehler sowie ausschließ-
lich bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts. Verschleißteile fallen nicht unter
die Gewährleistungsansprüche. Sämtliche Ansprüche erlöschen durch den Einbau von
Teilen fremder Herkunft, bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung sowie bei offen-
sichtlicher Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
Durchführung von Reparaturen
Sämtliche Reparaturen dürfen ausschließlich durch unser Werk oder von STORCH autori-
sierten Service-Stationen durchgeführt werden.

Entsorgung

Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG: Das Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro-
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeich-
net. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-
ten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, son-
dern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Originalanleitung
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