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Ossa EXPLORER Benutzerhandbuch Seite 33

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Garantie
DIE GARANTIEFRIST
OSSA haftet für Mängel, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab der Lieferung auftreten. Wenn die Vertragswidrigkeit ab dem
sechsten Monat offenbar wird, hat der Verbraucher den Beweis zu erbringen, dass es sich um einen ursprünglichen Mangel handelt,
der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat.
Alle Ansprüche auf Erfüllung der Garantiebestimmungen verjährt nach sechs Monaten ab Beendigung der Garantiefrist.
Alle Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Lieferung des Gutes, die am Tag, der in der BESCHEINIGUNG UND INSPEKTION DER
LIEFERUNG oder in der Rechnung des erworbenen Produktes, sollte der Kauf zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt sein, aufgeführt ist,
als erbracht gilt.
ABWICKLUNG DER GARANTIE
Rogamos que solicite cita con el concesionario de OSSA que le vendió la moto, o con cualquier concesionario de motos OSSA autori-
zado, dentro del horario habitual de oficinas, aportando el presente Manual. La obligación del Concesionario de OSSA es la de reparar
o cambiar, a elección de OSSA, cualquier pieza que sea defectuosa en su material o fabricación.
GARANTIE FÜR ERSATZ- UND / ODER ZUBEHÖRTEILE
Diese Garantie deckt, nach Wahl von OSSA, die Reparatur oder den Austausch von Originalteilen aufgrund von Material- oder Herste-
llungsfehler. Material und / oder Arbeitsaufwand sind kostenlos. Weitere Schäden wie auch die Reparatur von Schäden, die durch den
Austausch des Originalteils auftreten, werden ausgeschlossen. In jedem Fall ist nachzuweisen, dass die beigefügte Tabelle ordnungs-
gemäß ausgefüllt ist:
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OSSA EXPLORER - Benutzerhandbuch
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Folgende Schäden werden nicht von der OSSA-Garantie gedeckt:
a.
Schäden wegen Nachlässigkeit bei den von OSSA angegebenen regelmäßigen Inspektionen.
b.
Schäden wegen Reparaturen oder Inspektionen, die mit von OSSA nicht angegebenen Verfahren durchgeführt worden sind.
c.
Schäden wegen Nutzung des Fahrzeugs in Rennen, Rallyes oder in sonstigen Motorsportveranstaltungen
d.
Schäden wegen Betriebsweisen, die nicht im Halter-Handbuch aufgeführt sind und die die Limits oder Spezifikationen von
OSSA (Höchstbelastung, Anzahl der Mitfahrer, Motorgeschwindigkeit und andere) überschreiben.
e.
Schäden wegen Verwendung von Teilen, die nicht Original- oder von OSSA empfohlene Teile sind, oder von Kraftstoffen,
Ölen
und Flüssigstoffen mit Spezifikationen, die nicht den im Halter-Handbuch aufgeführten Spezifikationen entspre-
chen.
f.
Schäden wegen nicht von OSSA genehmigten Änderungen (zur Erhöhung der Motorleistung, Änderung der Fahrzeugleis-
tung,
Absenken von Scheinwerfern, Erhöhungen und andere Veränderungen)
g.
Altersbedingte Schäden (natürliche Verfärbung der lackierten oder verchromten Oberflächen, abblätternde Lackierung und
sonstige Schäden)
h.
Austausch und Austausch- oder Reparaturarbeiten an Teilen, die keine OSSA-Originalteile sind oder die von Personen mon-
tiert
worden sind, die nicht zum Offiziellen OSSA-Servicedienst oder zu den von OSSA autorisierten Vertragshändlern gehören.
i.
Schäden wegen falscher Lagerung oder falschen Transports
j.
Schäden wegen Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung und aufgrund von Unfällen
k.
Häufig auszutauschende Ersatzteile:
OSSA bietet keine Garantie für Teile oder Flüssigkeiten, deren Funktionsverlust sich auf normale Abnutzung durch Gebrauch zurüc-
kführen lässt. Die im Nachfolgenden aufgeführten Teile und Elemente werden nicht von der Garantie gedeckt, sofern sie nicht in einer
Garantiereparatur ausgetauscht werden müssen.
Garantie
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