S I C H E R H E I T S I N F O R M A T I O N E N
Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
6.2.3. Sicherheitsmaßnahmen für Wartung und Reparatur
Alle Wartungsarbeiten sind entsprechend den vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen
auszuführen, die in den Bedienungs- und Wartungshandbüchern des Herstellers aufgeführt sind. Zum Beispiel:
a) die Anweisungen des Herstellers zur Sicherung des Golfwagens vor Beginn der Wartungsarbeiten befolgen;
b) das Chassis feststellen, ehe unter dem Golfwagen gearbeitet wird;
c) Ehe Teile des Kraftstoffsystems abgenommen werden, ist das System zu entleeren und alle Ventile sind, soweit
möglich, auf „Aus" zu stellen, um das Austreten oder die Ansammlung brennbaren Kraftstoffs zu verhindern;
d) eine Brandgefahr ist zu vermeiden, und es ist darauf zu achten, dass Brandschutzeinrichtungen und -geräte
vorhanden sind;
e) ehe Wartungsarbeiten an elektrischen Golfwagen ausgeführt werden, ist das elektrische System entsprechend den
Anweisungen des Herstellers abzuklemmen;
f) für Wartungsarbeiten dürfen nur korrekt isolierte Werkzeuge verwendet werden;
g)
Bremsen,
Lenkmechanismus,
Warnvorrichtungen,
Regler,
Sicherheitsaufkleber
und
alle
anderen
Sicherheitsvorrichtungen sind regelmäßig zu inspizieren und zu warten und in einem sicheren Betriebszustand zu
halten. Diese Vorrichtungen dürfen nur auf Anweisung des Herstellers hin verändert werden.
h) Nach allen Wartungs- oder Reparaturarbeiten ist der Golfwagen von einem qualifizierten und geschulten Mitarbeiter
zu fahren, um den korrekten Betrieb und die korrekte Einstellung zu überprüfen; diese Überprüfung ist in einem Bereich
ohne Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr auszuführen.
i) Ausgeführte Wartungsarbeiten sind im Wartungsprotokoll mit Datum, Namen der Person, die die Wartung ausgeführt
hat, und Art der Wartungsarbeiten aufzuzeichnen. Der Betreiber sollte das Wartungsprotokoll regelmäßig überprüfen
und sicherstellen, dass alle Eintragungen aktuell und vollständig sind.
6.2.4.
Der Betreiber muss darauf achten, dass alle Warn- und Hinweisschilder (allgemein als „Sicherheitsschilder"
bezeichnet), Typenschilder, Seriennummern und Anweisungen, die durch den Hersteller geliefert werden, lesbar sind.
6.2.5.
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Herstellers darf der Betreiber keine Änderungen oder Anbauten am
Fahrzeug vornehmen oder vornehmen lassen, die die Kapazität oder den sicheren Betrieb beeinträchtigen, oder
Änderungen vornehmen, die nicht den Bedienungs- und Wartungshandbüchern des Herstellers entsprechen. Wenn
genehmigte Änderungen vorgenommen worden sind, muss der Betreiber darauf achten, dass alle Schilder, Anhänger
oder Aufkleber zu Kapazität, Betrieb, Warnungen und Wartungsanweisungen entsprechend geändert werden.
6.2.6.
Wie in Absatz 6.2.4 gefordert, muss sich der Betreiber an den Hersteller wenden und ggfs. neue Typen-, Warn- bzw.
Sicherheitsschilder anfordern, die dann an der korrekten Stelle des Golfwagens anzubringen sind, wie dies im
Handbuch aufgeführt ist.
Bedienungs- und Wartungshandbuch
Seite xix