BETRIEBSANLEITUNG
1.3.2
1.3.3
1.4
1.4.1
1.4.2
Klasseneinteilung von
Laborthermostaten
und Laborbädern
14
RotaCool®
▪ Verantwortung der Betreiber von Anlagen zur Rückgewinnung von F-Gasen durch zertifiziertes
Personal.
▪ Dokumentationspflicht im Betriebshandbuch der Kälteanlage unter Angabe von Art und Menge
der eingesetzten oder rückgewonnenen Kältemittel. Der Betreiber muss diese Dokumentation
nach ihrer Erstellung mindestens 5 Jahre lang aufbewahren und auf Verlagen der zuständigen Be-
hörde vorlegen.
▪ Temperiergeräte mit natürlichen Kältemitteln (NR) sind von dieser Verordnung ausgenommen.
▪ Die Kältemittelmenge und Kältemittelart entnehmen sie dem Datenblatt oder Typschild ihres
Temperiergerätes.
▪ Für die Festlegung des Überprüfungsintervalls haben wir auf unserer Website weitere Informatio-
nen bereitgestellt.
Anforderungen an das Bedienpersonal
Am Temperiergerät darf nur entsprechend qualifiziertes Fachpersonal arbeiten, das vom Betreiber
dazu beauftragt und eingewiesen wurde. Das Mindestalter für Bediener beträgt 18 Jahre. Unter 18-
Jährige dürfen nur unter Aufsicht einer qualifizierten Fachkraft das Temperiergerät bedienen. Der
Bediener ist im Arbeitsbereich Dritten gegenüber verantwortlich.
Pflichten des Bedienpersonals
Vor dem Umgang mit dem Temperiergerät die Betriebsanleitung sorgfältig lesen. Bitte beachten Sie
unbedingt die Sicherheitsvorschriften. Beim Umgang mit dem Temperiergerät die persönliche
Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe, rutschfestes Schuhwerk) tragen.
Allgemeine Informationen
Beschreibung des Arbeitsplatzes
Der Arbeitsplatz befindet sich am Bedienfeld vor dem Temperiergerät. Der Arbeitsplatz wird be-
stimmt durch die kundenseitig angeschlossene Peripherie. Er ist dementsprechend vom Betreiber
sicher zu gestalten. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes richtet sich auch nach den zutreffenden Forde-
rungen der BetrSichV und der Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes.
Sicherheitseinrichtungen nach DIN 12876
Die Klassenbezeichnung für Ihr Temperiergerät entnehmen Sie bitte dem Datenblatt im Anhang.
Klassenbezeichnung
Temperierflüssigkeit
I
Nichtbrennbar
II
Brennbar
III
Brennbar
a)
In der Regel Wasser; andere Flüssigkeiten nur, wenn sie auch im Temperaturbereich eines Einzelfehlerfalles
nicht brennbar sind.
b)
Die Temperierflüssigkeiten müssen einen Brennpunkt von ≥ 65 °C haben; das heißt, bei der Verwendung von
Ethanol ist nur ein beaufsichtigter Betrieb möglich.
c)
Der Überhitzungsschutz kann z. B. durch einen geeigneten Füllstandssensor oder durch eine geeignete Tempe-
raturbegrenzungseinrichtung erreicht werden.
d)
Optional nach Wahl des Herstellers.
▪ Temperiergeräte mit Heizung entsprechen der Klassenbezeichnung III/FL. Diese Temperiergeräte
sind durch ein „H" im Gerätenamen gekennzeichnet.
▪ Temperiergeräte ohne Heizung entsprechen der Klassenbezeichnung I/NFL.
Haftung für Irrtümer und Druckfehler ausgeschlossen.
Technische Anforderung
a)
Überhitzungsschutz
b)
Einstellbarer Überhitzungsschutz
Einstellbarer Übertemperaturschutz und
b)
zusätzlicher Unterniveauschutz
Einführung
Kapitel 1
Kennzeichnung
c)
NFL
FL
FL
V1.3.0de/21.04.15//1.30
d)