Außerbetriebnahme
Kapitel 7
7.2
Ausschalten
VORGEHENSWEISE
>Netzschalter< [37] auf „0" stellen.
Temperiergerät vom Stromnetz-Anschluss trennen.
7.3
Verpacken
Bitte verwenden Sie immer die Originalverpackung, sofern möglich! Weitere Informationen erhalten
Sie auf Seite 18 im Abschnitt »Auspacken«.
7.4
Versand
Temperiergerät wird liegend transportiert
SACHSCHADEN AM KOMPRESSOR
Temperiergerät nur stehend transportieren.
Unsachgemäßer Transport des Temperiergerätes
SACHSCHADEN
Nicht auf den Rollen oder Stellfüßen im LKW transportieren.
Berücksichtigen Sie alle Vorgaben in diesem Abschnitt um einen Sachschaden am Temperierge-
rät zu vermeiden.
Für den Transport die Ösen auf der Oberseite des Temperiergerätes verwenden, falls vorhanden.
Das Temperiergerät nicht alleine und nicht ohne Hilfsmittel transportieren.
▪ Zum Transport immer die Originalverpackung verwenden.
▪ Das Temperiergerät unbedingt auf einer Palette stehend transportieren!
▪ Anbauteile beim Transport vor Beschädigung schützen!
▪ Beim Transport zum Schutz der Rollen/Stellfüßen das Temperiergerät mit Vierkantholz unterle-
gen.
▪ Entsprechend dem Gewicht mit Spanngurten/Zurrbändern sichern.
▪ Zusätzlich (modellabhängig) mit Folie, Karton und Umreifungsband sichern.
7.5
Entsorgung
Unkontrolliertes oder unsachgemäßes Öffnen des Kältemittelkreislaufes
VERLETZUNGSGEFAHR UND UMWELTSCHÄDEN
Arbeiten am Kältemittelkreislauf oder Entsorgung des Kältemittels nur von zugelassenen Kälte-
Klima-Fachbetrieben durchführen lassen.
Berücksichtigen Sie hierzu auch auf Seite 13 den Abschnitt »Temperiergeräte mit fluorierten
Treibhausgasen/Kältemitteln«.
Nicht fachgerechte Entsorgung
UMWELTSCHÄDEN
Verschüttetes/ausgelaufenes Thermofluid muss sofort fachgerecht entsorgt werden.
Zur Vermeidung von Umweltschäden lassen sie „ausgediente" Temperiergeräte ausschließlich
von zugelassenen Entsorgungsunternehmen (z.B. Kälte-Klima-Fachbetrieben) entsorgen.
Berücksichtigen Sie hierzu auch auf Seite 13 den Abschnitt »Temperiergeräte mit fluorierten
Treibhausgasen/Kältemitteln«.
V1.3.0de/21.04.15//1.30
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BETRIEBSANLEITUNG
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