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Endbenutzer-Lizenzvertrag; Jede Nutzung Der Software Außerhalb Der Hier Dargelegten Bedingungen Ist - Datalogic QuickScan QM2400 Kurzanleitung

Inhaltsverzeichnis

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HINWEIS FÜR DEN ENDBENUTZER: DURCH DAS HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN
DER SOFTWARE ODER DURCH DIE VERWENDUNG DES DATALOGIC-PRODUKTS, DAS DIESE
SOFTWARE BEINHALTET, ERKLÄRT SICH DER ENDBENUTZER DAMIT EINVERSTANDEN, AN
DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER ENDBENUTZER NICHT MIT
ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN IST, DANN IST
DATALOGIC NICHT BEREIT, DIE SOFTWARE ZU LIZENZIEREN UND DER ENDBENUTZER
DARF DIE SOFTWARE ODER DAS DATALOGIC-PRODUKT NICHT HERUNTERLADEN,
INSTALLIEREN ODER VERWENDEN
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA") besteht zwischen Datalogic IP Tech S.r.l. mit
Sitz in Via San Vitalino 13, 40012 Calderara di Reno (Bologna), Italien („Datalogic"), und
Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person („Endbenutzer" oder „Sie"), die ein oder
mehrere QUICKSCAN™ QM 24XX („Datalogic-Produkt") zu den Bedingungen, die in jedem
relevanten Kauf- oder Verkaufsvertrag festgelegt sind, erworben hat. Diese EULA gilt für
die im Datalogic-Produkt enthaltene Software („Eingebettete Software") und für jede
andere Software, soweit anwendbar, die als optionale Anwendungssoftware angeboten
wird („Anwendungssoftware", die gemeinsam mit der „Eingebetteten Software" hierin als
„Software" bezeichnet wird). Jede Open Source, die in Verbindung mit der Software
verwendet wird, unterliegt den Open Source-Lizenzen, die auf der folgenden Website
verfügbar sind: http://www.datalogic.com/oss
1. Erteilung der Lizenz
1.1 Datalogic gewährt dem Endbenutzer eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht
übertragbare, nicht unter-lizenzierbare, widerrufliche, beschränkte Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich für das Datalogic-Produkt, in das sie
eingebettet ist oder für das sie bestimmt ist, in maschinenlesbarer Form,
ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Endbenutzers.
1.2 Endbenutzer dürfen die Software, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, nicht
direkt oder indirekt verteilen, unter-lizenzieren, vermieten, verleihen, verpachten,
abtreten, exportieren, rückexportieren, weiterverkaufen, versenden oder umleiten
bzw. veranlassen, dass sie exportiert, rückexportiert, weiterverkauft, versandt oder
umgeleitet wird. Der Endbenutzer darf Folgendes nicht und darf es auch Anderen
nicht gestatten: (i) Ändern, Übersetzen, Dekompilieren, Reverse Engineering,
Disassemblieren oder Extrahieren der inneren Mechanismen der Software, (ii)
Kopieren
der
Eigentumsangaben, Marken, Labels oder Logos von den Datalogic-Produkten, (iv)
Vermieten oder Übertragen der gesamten oder eines Teils der Software an eine
andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Datalogic.
1.3 Das Eigentum an der lizenzierten Software liegt und bleibt bei Datalogic oder dem
Dritten, von dem Datalogic ein Lizenzrecht erworben hat. Diese Vereinbarung
gewährt dem Endbenutzer keine Rechte an geistigem Eigentum. Wenn in diesem
Vertrag verwendet, bedeutet der Begriff „Kauf" bzw. gleichbedeutende Begriffe, wenn
er auf die Software angewendet wird, „Erwerb unter Lizenz". Der Endbenutzer ist
nicht berechtigt, den Quellcode einer lizenzierten Software zu erhalten oder zu
verwenden.
1.4 Teile des Datalogic-Produkts sind durch die einschlägigen und anwendbaren Patent-
und Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen und andere
anwendbare Gesetze geschützt.
Produkt wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z.B. ein Buch oder
eine Musikaufnahme) behandeln, mit der Ausnahme, dass der Endbenutzer eine
Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke erstellen darf. Die unbefugte
Vervielfältigung der Software stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
1.5 Jede Nutzung der Software außerhalb der hier dargelegten Bedingungen ist
strengstens untersagt und gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung, der zur
sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung führt. Im Falle eines Verstoßes gegen
diese Vereinbarung hat Datalogic Anspruch auf alle verfügbaren Rechtsbehelfe nach
Gesetz oder Billigkeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die sofortige fristlose
Kündigung der Lizenz, sofortigen Unterlassungsanspruch und Rücknahme aller
Datalogic-Produkte).
1.6 Unbeschadet des Vorstehenden gewährt der Endbenutzer Datalogic und seinen
unabhängigen Buchhaltern oder Beratern das Recht, die Bücher, Aufzeichnungen und
Konten des Endbenutzers während der normalen Geschäftszeiten des Endbenutzers
zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Für den Fall,
dass sich bei einer solchen Prüfung herausstellt, dass diese Vereinbarung nicht
eingehalten wird, ist Datalogic berechtigt, die Vereinbarung unverzüglich zu kündigen
und den Endbenutzer aufzufordern, alle fälligen (zusätzlichen) Lizenzgebühren und
etwaigen weiteren Schäden unverzüglich zu zahlen.
2. Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühren werden vom Endnutzer an Datalogic gemäß den Bedingungen des
jeweiligen Vertrages über den Kauf des Datalogic-Produkts fällig.
3. Kündigung
Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Datalogic zur Verfügung stehen, kann
Datalogic diese Vereinbarung kündigen, wenn der Endbenutzer die Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einhält. Datalogic kann diese Vereinbarung kündigen, indem es Ihnen
einen Ersatzvertrag für die Software oder eine ersetzende oder abgeändert Version oder
ein Upgrade der Software anbietet und Ihre weitere Nutzung der Software oder eine
derartige ersetzende, abgeänderte oder aktualisierte Version mit Ihrer Zustimmung zu
Kurzanleitung

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

Funktionalität
der
Datalogic-Produkte,
Daher muss der Endbenutzer das Datalogic-
(iii)
Entfernen
von
iii

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