Sicherheit
Pflichten des Betreibers
WARNUNG!
Ausgelaufene Flüssigkeiten
Das Einatmen gefährlicher Dämpfe kann bei ausgelaufenen Flüssigkeiten zu lebensbedrohlichen Verletzungen
der Atemwege führen.
Ausgelaufene Flüssigkeiten können zu schmerzhaften Hautreaktionen führen.
–
Ausgelaufene Flüssigkeiten sofort unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufnehmen und ent-
sorgen.
HINWEIS!
Umbau und Veränderungen
Sicherheitsschrank nicht umbauen oder verändern.
Die Folge kann fehlender Brandschutz sein.
–
Bei Bedarf an Umbau oder Veränderung des Sicherheitsschranks die Fa. DÜPERTHAL kontaktieren.
2.4 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Dazu zählen:
Betriebsanweisung erlassen.
n
Gefährdungsbeurteilung durchführen.
n
Explosionsschutzdokument erstellen.
n
Tätigkeiten von benannten Personal festlegen.
n
2.5 Anforderungen an das Personal
WARNUNG!
Personal, das die Anforderungen nicht erfüllt
Die Folgen können Tod oder schwere Verletzungen sein.
–
Tätigkeiten von benanntem Personal durchführen lassen, das die Anforderungen erfüllt.
Diese Betriebsanleitung weist folgende Personaltätigkeiten zu:
Technisches Fachpersonal
n
DÜPERTHAL-Servicetechniker
n
Als Technisches Fachpersonal zugelassen sind nur Personen, die vom Betreiber im Umgang mit dem Sicherheits-
schrank und dem Lagergut unterwiesen sind.
DÜPERTHAL-Servicetechniker
DÜPERTHAL-Personal ist von DÜPERTHAL für die Ausführung der Tätigkeiten speziell ausgebildet und geschult.
2.6 Lagergut
Für das Lagern, den Umgang und die Benutzung des Lagergutes sind die gültigen nationalen Regelungen und Vor-
schriften, wie z.B. die deutsche
„TRGS 510" zu beachten.
CLASSIC line, COMPACT line
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