UMWELTBEZOGENE AUSSAGE: es ist die Absicht von humminbird® verantwortlich zu han-
deln und im einklang mit den bekannten und für umweltschutz notwendigen Vorschriften
zu sein.
Die WEEE-Richtlinie: (von engl. Waste electrical and electronic equipment, deutsch elek-
tro- und elektronikalt-/schrottgeräte) ist die eg-richtlinie 2002/96/eg zur reduktion der
zunehmenden Menge an elektronikschrott aus nicht mehr benutzten elektround elektro-
nikgeräten. ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche entsorgen der zu-
nehmenden Mengen an elektronikschrott durch eine erweiterte herstellerverantwortung.
Die eurichtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. in Deutschland trat am 16. März 2005
das elektro- und elektronikgerätegesetz (elektrog) in Kraft, das neben der Weee auch die
eu-Direktive rohs (Mengenbeschränkung bestimmter schadstoffe in elektro- und elektro-
nikgeräten) in deutsches recht umsetzte.
Weee-Kennzeichnung:
1.
Jeder hersteller muss durch die Kennzeichnung des geräts eindeutig zu identifizieren
sein.
2.
Das symbol für die getrennte sammlung von elektro- und elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene Abfalltonne auf rädern dar.
3.
es ist außerdem ein hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das gerät nach dem 13.
August 2005 - in Deutschland nach dem 23. März 2006 in Verkehr gebracht wurde. a.
durch das Datum der herstellung bzw. des inverkehrbringens b. durch die Kennzeichnung
des Balkens unter der durchkreuzten Abfalltonne
rücKgABe Von eleKtro- u. eleKtronischen geräten in Der eu
nutzer von elektro- und elektronikgeräten sind verplichtet, die Altgeräte getrennt zu sam-
meln. elektro(nik)-Altgeräte dürfen nicht gemeinsam mit dem unsortierten siedlungsabfall
(hausmüll) beseitigt werden. Die getrennte sammlung ist Voraussetzung für die Wieder-
verwendung, das recycling und die Verwertung von elektro(nik)-Altgeräten, wodurch eine
ressourcenschonung gewährleistet wird. elektro(nik)-Altgeräte aus privaten haushalten
können kostenlos zurückgegeben werden. für die rückgabe ihres Altgerätes nutzen sie bit-
te die ihnen zur Verfügung stehenden länderspezifischen rückgabeund sammelsysteme.
elektro(nik)-geräte, die mit einem der nachfolgenden symbole gekennzeichnet sind, dürfen
gemäß eu-richtlinie nicht mit dem siedlungsabfall (hausmüll) entsorgt werden.
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