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Sicherheitshinweise; Pflichten Und Haftung; Einhaltung Der Vorgaben In Der Betriebsanleitung; Vor Dem Ersten Spritzeinsatz - Hardi MASTER plus Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Pflichten und Haftung

Einhaltung der Vorgaben in der Betriebsanleitung

Die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und -vorschriften bildet die Grundvoraussetzung
für die sichere Handhabung und den fehlerfreien Betrieb der Spritze.
Wenn die Sicherheitsvorschriften nicht bekannt sind bzw. missachtet werden, können schwere
Personenschäden und tödliche Unfälle sowie Sachschäden an der Spritze und in der unmittelbaren
Umgebung die Folge sein.
Alle Sicherheitsanweisungen in dieser Betriebsanleitung sind einzuhalten.

Vor dem ersten Spritzeinsatz

Der Eigentümer der Spritze hat vor ihrem Einsatz die im Folgenden beschriebenen Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten
gelten auch für den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten der Spritzenfahrer.
Beurteilung des Einsatzortes
Diese Aufgabe ist als erstes zu erledigen. Die nationalen Vorschriften sind hinsichtlich
• des Inhalts der Arbeitsplatzbeurteilung sowie
• der Häufigkeit der Intervalle der Arbeitsplatzbeurteilung zu prüfen.
Anweisungen für Arbeiter/Fahrer
Es dürfen nur Personen mit oder an der Spritze arbeiten, die
• mit den grundlegenden Arbeitssicherheitshinweisen und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind,
• in die Arbeit mit/auf dem Schlepper und der Spritze eingewiesen wurden und dadurch die entsprechenden
Qualifikationen erworben haben,
• die diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Wenn Sie nach dem Lesen dieser Betriebsanleitung weiterhin Fragen haben oder etwas unklar geblieben ist, wenden Sie
sich an den Hersteller oder an Ihren HARDI-Händler.
Die Arbeitnehmer werden im Folgenden als Fahrer bezeichnet. Ein Fahrer ist jemand, der die Spritze in Betrieb nimmt,
betreibt, einstellt, wartet, reinigt, repariert, transportiert oder anderweitig bewegt.
Verwendung der Arbeitsausrüstung
Über die Einsatzdauer der Spritze hinweg muss der Eigentümer gemäß der Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG alle
Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Spritze und der den Fahrern bereitgestellten Ausrüstung zu garantieren. Alle
Änderungen und späteren Fassungen dieser Richtlinie sind dabei ggf. zu beachten.
In dieser Richtlinie sind die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln
durch Arbeitnehmer bei der Arbeit" umfassend beschrieben. Zu Ihrer Information sind die Punkte, die Ihre Arbeit mit der
Spritze betreffen, unten aufgeführt. HARDI übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass die aufgeführten Punkte alle
Anforderungen der Richtlinie vollständig wiedergeben. Diese Verantwortung liegt beim Eigentümer der Spritze.
Aus der Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG:
1. Diese Richtlinie ist die zweite Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG; sie legt
Mindestvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nach
Artikel 2 durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest.
2. Die Richtlinie 89/391/EWG findet auf den gesamten in Absatz 1 genannten Bereich in vollem Umfang Anwendung,
unbeschadet strengerer oder spezifischer Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie.
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Ziel der Richtlinie
2 – Sicherheitshinweise
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