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Unbedenklichkeitserklärung - Richter KN/F Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

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Richter Chemie-Technik GmbH · Postfach 10 06 09 · D-47883 Kempen
Unbedenklichkeitserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung (Ar-
bStättV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, BIOSTOFFV), die Unfallverhütungsvorschriften sowie von Vor-
schriften zum Umweltschutz, wie z.B. das Abfallgesetz (AbfG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet
alle gewerblichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer bzw. Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
beim Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schützen.
Eine Inspektion/Reparatur von RICHTER -Produkten und deren Teilen erfolgt deshalb nur, wenn beigefügte Erklä-
rung von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt.
Radioaktiv belastete Geräte werden grundsätzlich bei einer Einsendung nicht angenommen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung der Geräte dennoch Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sein
sollten, müssen die notwendigen Informationen gegeben werden.
Die beiliegende Unbedenklichkeitserklärung ist Teil des Inspektions-/Reparaturauftrags. Davon unberührt bleibt
es uns vorbehalten, die Annahme dieses Auftrages aus anderen Gründen abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
RICHTER CHEMIE-TECHNIK GMBH
Richter Chemie-Technik GmbH
Otto-Schott-Straße 2
D-47906 Kempen
USt. Id. Nr. DE 811 127 054
Telefon + 49 (0) 21 52 / 146- 0
Telefax + 49 (0) 21 52 / 146- 190
richter-info@idexcorp.com
www.richter-ct.com
J.P. Morgan AG, Frankfurt/Main · Kto. Nr. 6 161 507 538 (BLZ 501 108 00)
BIC/SWIFT: CHASDEFX · IBAN Code: DE61 5011 0800 6161 5075 38
Sitz der Gesellschaft: Kempen · Amtsgericht Krefeld HRB 9635
Geschäftsführer:
Barbara Wladarz, Bret A. Prybylski
08.01.2015

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