HANDBUCH
SICHERHEITSHINWEISE
3.2.5 Verwendung und Befestigung von persönlichem Absturzschutz
Gemäß § 25 der Verordnung 403/2008 muss der Arbeitnehmer im persönlichen
Hebekorb von Teleskop- und Gelenkauslegerkranen eine persönliche
Absturzsicherung verwenden.
Als solche Absturzsicherung kann beispielsweise ein Auffanggurt, ein verstellbares
Sicherungsseil mit Dämpfer oder ein aufrollbarer Haltegriff dienen.
-Befestigungspunkt an Teleskop- und Gelenkteleskoparbeitsbühnen von DEXTER .
KAPITEL 3
DEXTER 19ZS
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