3.3 Verbrennungsluftzufuhr
Kaminöfen sind raumluftabhängige Feuerstätten, sie nutzen die Luft aus dem Aufstellungsraum zur
Verbrennung. Es muss eine ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft gewährleistet sein.
Wenn die Raumluft für die Verbrennung nicht ausreichend ist (mind. 4m³ pro 1kW Heizleistung und
mindestens ein Fenster oder Tür ins Freie) muss durch einen Luftkanal bzw. durch einen größeren
Raumluftverbund zusätzliche Frischluft zugeführt werden.
Zu beachten ist bei der Installation von Zu und Abluftgittern (Möbelgatter 150cm² für Innentüren), dass
durch die Anordnung ein Verstopfen durch Laub oder Ähnliches verhindert wird.
Kaminöfen dürfen nicht in Räumen mit Unterdruck aufgestellt werden!
3.4 Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten und Dunstabzugshauben
Für den gemeinsamen Betrieb von Dunstabzugshauben (Umluft - Abluftbetrieb) mit dem Kaminofen
sind die Vorgaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerverbandes zu beachten!
STOP
Eine Dunstabzugshaube ist im Umluftbetrieb zu betreiben. Sollte eine Dunstabzugshaube mit
Abluftbetrieb vorhanden sein, sind folgende bauliche Voraussetzungen
einzuhalten:
Die abluftbetriebene Dunstabzugshaube muss
1.
mit einer Verriegelungsschaltung (das Einschalten der Dunstabzugshaube darf nur möglich
sein, wenn mind. eine Tür oder Fenster ins Freie geöffnet ist)
oder
2.
mit einem Abgaswächter am Kaminofen (Abschaltung der abluftbetriebenen Dunstabzugs-
haube bei Betrieb des Kaminofens)
verknüpft sein.
1. Zuluftgatter
2. Kaminofen
3. Dunstabzugshaube
4. Raumluftverbund
Achtung
bei Wohnungslüftungsanlagen!
Änderungen aufgrund technischen Verbesserungen und Druckfehler vorbehalten!
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Bedienungsanleitung Kaminofen VENERA
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Skizze gemeinsamer Betrieb Feuerstätten - Dunstabzugshaube
Scho
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Ausgabe 06/2014