GARANTIEKARTE
Sie haben sich für qualitativ hochwertige Hörgeräte der Firma audifon entschieden.
Für unsere Hörgeräte gewährt Ihnen ihr Hörgerätespezialist
ab Kaufdatum (Rechnungsdatum). Die Garantieleistung erstreckt sich auf Material- und
Fabrikationsfehler. Ausgeschlossen sind Batterien, chemische bzw. elektrochemische
Einwirkungen, Verschleiß, Verbrauch und mechanische Schäden, die sich auf unsach -
gemäße Handhabung zurückführen lassen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Sie
Veränderungen oder unsachgemäße Instandsetzung selbst vornehmen oder von unau -
to risierter, dritter Stelle vornehmen lassen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die
Sicherheits- und Pflegehinweise. Als Garantienachweis ist der Kaufbeleg vorzulegen,
aus dem eindeutig das Kaufdatum und die Seriennummer hervorgehen müssen.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiedauer noch setzen
sie eine neue Garantiefrist für das Hörgerät in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet zugleich mit der Garantiefrist für
das ganze Hörgerät.
Hörgerätetyp
Verkaufsdatum
Unterschrift
42
Monate Garantie
Ihr Hörgerätespezialist
Stempel:
Name
Straße Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Ausstellungsdatum
R
Typ
Seriennummer
Garantie
L
Typ
Seriennummer
Garantie
Seite
Batterietyp
Seite
Batterietyp
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