Hinweis: Beschädigung des Hörgerätes!
Die Batterie nicht mit Gewalt in das Batteriefach eindrü-
cken. Sollte sie nicht passen, prüfen Sie, ob die Batterie rich-
tig in das Batteriefach eingelegt wurde und es sich um den
richtigen Batterietyp handelt.
Hinweis: Auslaufende Batterien können Ihr Hörgerät
beschädigen!
Sollten Sie Ihre Hörgeräte längere Zeit nicht tragen, entfer-
nen Sie die Batterie, um deren Lebensdauer zu erhöhen, ein
Auslaufen zu verhindern und Korrosion an den Batteriekon-
takten zu vermeiden.
Hinweis: Beschädigung des Hörgerätes!
Magnete stellen ein Risiko dar, wenn sie in die Nähe von
Magnet-Speichermedien gebracht werden. Bitte beachten
Sie daher, dass Magnete nicht in die Nähe solcher Medien
(z.B. EC-Karten) gelangen.
Hinweis: Starke Strahlung kann Hörgeräte schädigen!
Nehmen Sie die Hörgeräte ab, wenn Sie sich einem CT- oder
MRT-Scan, sonstigen magnetfeldbasierten Untersuchun-
gen oder einer Strahlenbehandlung unterziehen.
Hinweis: Beschädigung des Hörgerätes!
Lassen Sie Ihr Hörgerät niemals in der Sonne, am offenen
Feuer oder im heißen Fahrzeug liegen. Anderfalls kann es zu
Beschädigungen an Ihren Hörgeräten kommen.
Hinweis: Beschädigung des Hörgerätes!
Versuchen Sie nie, die Form Ihres Hörgerätes, der Otoplastik
oder des Schlauches selbst zu verändern.
Anderfalls kann es zu Beschädigungen an Ihren Hörgeräten
kommen.
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Hinweis: Funktionsstörungen!
Trotz EMV-gerechter Konstruktion kann es zu Störungen
durch andere elektrische Geräte kommen. In diesem Fall
vergrößern Sie den Abstand zur Störquelle.
Hinweis: Störung von elektronischen Geräten!
Wenn Sie sich in einer Umgebung befinden, in der die Ver-
wendung von elektronischen oder drahtlosen Geräten ein-
geschränkt ist, überprüfen Sie bitte, ob das Tinnitus-Instru-
ment ausgeschaltet werden muss.
Hinweis: Alter des Nutzers!
Die Hörgeräte sind nicht für Kinder unter 36 Monaten geeig-
net.
Hinweis: Meldung von schwerwiegenden Vorfällen!
Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen
schwerwiegenden Vorfälle sind dem Hersteller und der zu-
ständigen Behörde des Mitgliedsstaats, in dem der Anwen-
der und/oder der Patient niedergelassen ist, zu melden.
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