GARANTIEKARTE
Sie haben sich für qualitativ hochwertige Hörgeräte der Firma audifon entschieden.
Für unsere Hörgeräte gewährt Ihnen ihr Hörgerätespezialist
Kaufdatum (Rechnungsdatum). Die Garantieleistung erstreckt sich auf Material- und
Fabrikationsfehler. Ausgeschlossen sind Batterien, chemische bzw. elektrochemische
Einwirkungen, Verschleiß, Verbrauch und mechanische Schäden, die sich auf unsachge-
mäße Handhabung zurückführen lassen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Sie Verän-
derungen oder unsachgemäße Instandsetzung selbst vornehmen oder von unautorisier-
ter, dritter Stelle vornehmen lassen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Sicher-
heits- und Pflegehinweise. Als Garantienachweis ist der Kaufbeleg vorzulegen, aus dem
eindeutig das Kaufdatum und die Seriennummer hervorgehen müssen. Garantieleis-
tungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiedauer noch setzen sie eine neue
Garantiefrist für das Hörgerät in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
zugleich mit der Garantiefrist für das ganze Hörgerät.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet zugleich mit der Garantiefrist für
das komplette Hörgerät.
Hörgerätetyp
Verkaufsdatum
Unterschrift
50
Monate Garantie ab
Ihr Hörgerätespezialist
Stempel:
Name
Straße Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Ausstellungsdatum
R
Typ
Seriennummer
Garantie
L
Typ
Seriennummer
Garantie
Seite
Batterietyp
Seite
Batterietyp
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