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Schornstein Und Verbindungsstück - Brunner B4 Aufbauanleitung

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Inhaltsverzeichnis
Im Verbrennungsluftverbund darf durch die Abluftanlage kein Unterdruck entstehen, der die Funktion der
Ofenanlage beeinträchtigt. Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können Probleme bereiten.
Wenn für die Feuerstätte ein "offener Betrieb" zulässig ist, müssen Sie für diese Betriebsweise wesentlich
höhere Verbrennungsluftmengen ansetzen (siehe technische Daten).
Verbrennungsluftleitungen
Wenn eine Verbrennungsluftzuführung von außen notwendig ist, sollten Sie diese direkt an den Luftan-
schlussstutzen der Feuerstätte führen, um Zugerscheinungen im Raum zu vermeiden.
Die Verbrennungsluftleitung mit ausreichendem Querschnitt, auf dem kürzesten Weg und ohne unnötige Kni-
cke verlegen, um den Strömungswiderstand so gering wie möglich zu halten. Die Dimensionierung der Ver-
brennungsluftleitung erfolgt nach EN13884, berechnen und berücksichtigen Sie den Widerstand!
Die Bauteile der Verbrennungsluftleitung müssen aus nichtbrennbaren, formbeständigen und abriebfesten
Baustoffen (DIN 4102 A1 bzw. Klasse A1(B2) nach DIN EN 13501-1) bestehen, dicht ausgeführt werden und
für Kontrolle und Reinigung zugänglich sein.
Wärmedämmung ist hinsichtlich Brandschutz notwendig, wenn eine Lufttemperatur >85°C möglich ist.
Mögliche Kondensatbildung durch Taupunktunterschreitung berücksichtigen und durch geeignete Dämmung
verhindern.
Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschoßen und bei Überbrückung von Brandwänden die Leitungen so
ausführen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte gelangen kann (Bauteile müssen eine
Feuerwiderstandsdauer >90 Minuten aufweisen (F90)). Siehe auch Landesbauordnung.
Bei Verwendung einer Außenluftklappe muss die Stellung der Luftklappe erkennbar sein. Stellen Sie sicher
dass die Außenluftklappe geöffnet ist, solange die Feuerstätte in Betrieb ist. Ansauggitter oder Klappen dür-
fen den freien Querschnitt nicht verengen.
Schallschutz beachten!
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SCHORNSTEIN UND VERBINDUNGSSTÜCK
Schornstein und Verbindungsstück entsprechend den Anforderungen der DIN 18160.1 bzw. DIN EN 15287-1
ausführen und nach der Normenreihe DIN EN 13384 berechnen.
Eine Schornstein-Mehrfachbelegung ist bei Nachweis der Schornsteineignung (wärme- und strömungstech-
nische Berechnung und Zustimmung des Schornsteinfegers erforderlich) bei verschiedenen Ofenbauarten
möglich. Nicht jedoch bei Kamineinsätzen, die auf offenen Betrieb eingestellt sind. Beachten Sie, dass hier-
für ein eigener Schornstein erforderlich ist.
Wenn Sie als Verbindungsstück zwischen Nachheizfläche und Schornstein ein Stahlrauchgasrohr verwen-
den, so muss dieses für den Anwendungsfall geeignet, DIN EN 1856-2 entsprechen und mit einer CE-Kenn-
zeichnung versehen sein. Das Verbindungsstück unmittelbar an den Schornstein anschließen.
Für den sicheren Betrieb ist ein rußbrandbeständiger Schornstein T400 erforderlich.
Dichten Sie alle Rauchrohr-Verbindungsstellen ab! Eine Reinigungsmöglichkeit vorsehen!
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