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Verbrennungsluft - Brunner B4 Aufbauanleitung

Kompakt-kessel
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3.
Die allgemein zugänglich sind. Treppenhäuser in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen
zählen nicht zu den allgemein zugänglichen Räumen.
4.
Die durch Ventilatoren in Lüftungs- oder Warmluftheizanlagen entlüftet werden, es sei denn, die ge-
fahrlose Funktion des Heizeinsatzes ist sichergestellt. Dies ist gewährleistet, wenn:
- Die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen.
- Die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuver-
lässig verhindern.
- Gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtun-
gen verhindert wird.
- Insgesamt durch den Verbrennungsluftstrom des Heizeinsatzes und die Volumenströme der Entlüf-
tungsanlagen im Aufstellraum und den über Lüftungsverbund angeschlossenen Räumen kein größe-
rer Unterdruck als 0,04 mbar entsteht. Dies muss auch bei Verstellung oder Entfernung leicht zugäng-
licher Regeleinrichtungen der Entlüftungsanlage gewährleistet sein.
- Die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
- Durch die Bauart oder die Bemessung der Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unter-
druck entstehen kann.
Sprechen Sie erst mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die Aufstellung des Heizge-
rätes, den Schornsteinanschluss und die Verbrennungsluftversorgung ab.
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VERBRENNUNGSLUFT

Ausreichende Verbrennungsluftversorgung
Sie dürfen die Feuerstätte nur in Räumen mit ausreichender Verbrennungsluftzufuhr aufstellen. Für die ord-
nungsgemäße Funktion ist die ausreichende Luftzuführung zum Verbrennungsluftstutzen der Feuerstätte
unerlässlich.
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn den Aufstellräumen der Feuerstätten für feste
Brennstoffe bei einem rechnerischen Unterdruck gegenüber dem Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4 Pa)
auf natürliche Weise oder durch technische Einrichtungen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 12,5
m
je kg Brennstoffdurchsatz zuströmen kann. Dies entspricht einer fiktiven Wärmeleistung PLF von 8 kW/kg
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Brennstoffdurchsatz.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in
Verbindung stehen, so muss diesen Feuerstätten zusätzlich mindestens 1,6 m
und je kW Gesamtnennwärmeleistung zuströmen können. Bei einem geringen Rauminhalt im Luftverbund
und darüber hinaus bei besonders dichter Bauweise müssen Sie eine Verbrennungsluftleitung einbauen, die
ins Freie führt.
Die Verbrennungsluftversorgung ist gewährleistet in Räumen, die mindestens eine Tür oder ein Fenster ins
Freie haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar im
Verbrennungsluftverbund steht. Zum Verbrennungsluftverbund dürfen nur Räume einer Wohnung oder Nut-
zungseinheit gezählt werden. Besondere Beachtung ist der Verbrennungsluftversorgung bei Abluftanlagen
und weiteren Wärmeerzeugern im Verbrennungsluftverbund sowie bei mehrfachbelegten Schornsteinen bei-
zumessen.
© 2021 Brunner GmbH
Verbrennungsluft je Stunde
3
(1.32)
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