R&S ZVH
4. Zellen und Batterien von Kindern fernhalten. Falls eine Zelle oder eine Batterie
verschluckt wurde, ist sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. Zellen oder Batterien dürfen keinen unzulässig starken, mechanischen Stößen
ausgesetzt werden.
6. Bei Undichtheit einer Zelle darf die Flüssigkeit nicht mit der Haut in Berührung
kommen oder in die Augen gelangen. Falls es zu einer Berührung gekommen ist,
den betroffenen Bereich mit reichlich Wasser waschen und ärztliche Hilfe in
Anspruch nehmen.
7. Werden Zellen oder Batterien, die alkalische Elektrolyte enthalten (z.B.
Lithiumzellen), unsachgemäß ausgewechselt oder geladen, besteht
Explosionsgefahr. Zellen oder Batterien nur durch den entsprechenden R&S-Typ
ersetzen (siehe Ersatzteilliste), um die Sicherheit des Produkts zu erhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wiederverwertet werden und dürfen nicht in den
Restmüll gelangen. Akkumulatoren oder Batterien, die Blei, Quecksilber oder
Cadmium enthalten, sind Sonderabfall. Beachten Sie hierzu die
landesspezifischen Entsorgungs- und Recycling-Bestimmungen.
Transport
1. Griffe an den Produkten sind eine Handhabungshilfe, die ausschließlich für den
Transport des Produkts durch Personen vorgesehen ist. Es ist daher nicht
zulässig, Griffe zur Befestigung an bzw. auf Transportmitteln, z.B. Kränen,
Gabelstaplern, Karren etc. zu verwenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die
Produkte sicher an bzw. auf geeigneten Transport- oder Hebemitteln zu
befestigen. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Herstellers
eingesetzter Transport- oder Hebemittel, um Personenschäden und Schäden am
Produkt zu vermeiden.
2. Falls Sie das Produkt in einem Fahrzeug benutzen, liegt es in der alleinigen
Verantwortung des Fahrers, das Fahrzeug in sicherer und angemessener Weise
zu führen. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder
Kollisionen. Verwenden Sie das Produkt niemals in einem sich bewegenden
Fahrzeug, sofern dies den Fahrzeugführer ablenken könnte. Sichern Sie das
Produkt im Fahrzeug ausreichend ab, um im Falle eines Unfalls Verletzungen oder
Schäden anderer Art zu verhindern.
Entsorgung
1. Werden Produkte oder ihre Bestandteile über den bestimmungsgemäßen Betrieb
hinaus mechanisch und/oder thermisch bearbeitet, können ggf. gefährliche Stoffe
(schwermetallhaltiger Staub wie z.B. Blei, Beryllium, Nickel) freigesetzt werden.
Die Zerlegung des Produkts darf daher nur von speziell geschultem Fachpersonal
erfolgen. Unsachgemäßes Zerlegen kann Gesundheitsschäden hervorrufen. Die
nationalen Vorschriften zur Entsorgung sind zu beachten
1175.6603.11 - 01
Grundlegende Sicherheitshinweise
Page 6