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Druckgeräte Mit Zulässigem Druck ≤ 200 Bar (2 900 Psi); Begründung; Funkrichtlinie En 302729 - Endress+Hauser Micropilot FMR66B HART Technische Information

Freistrahlendes radar
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Druckgeräte mit zulässigem
Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)

Funkrichtlinie EN 302729

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Ex-geschützte Smartphones und Tablets
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen mobile Endgeräte mit Ex-Zulassung ver-
wendet werden.
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fal-
len, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU: Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen".
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer Druck-
raum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
Die Geräte entsprechen der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie EN 302729. Die Geräte sind
für uneingeschränkten Einsatz innerhalb und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der
EU und der EFTA zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Länder die Richtlinie
schon umgesetzt haben.
Derzeit haben folgende Länder die Richtlinie schon umgesetzt:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Alle nicht aufgeführten Länder sind derzeit noch mit der Umsetzung beschäftigt.
Für den Betrieb der Geräte außerhalb von geschlossenen Behältern ist Folgendes zu beachten:
1.
Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
2.
Die Antenne des Geräts muss an einem festen Ort und senkrecht nach unten installiert wer-
den.
3.
Der Montageort muss 4 km (2,49 mi) von den unten aufgeführten Astronomischen Stationen
entfernt sein oder es muss eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige Behörde
vorliegen. Wird ein Gerät im Abstand von 4 ... 40 km (2,49 ... 24,86 mi) um eine der aufge-
führten Stationen montiert, so darf das Gerät nicht höher als 15 m (49 ft) über dem Boden
montiert sein.
Astronomische Stationen
Land
Name der Station
Deutschland
Effelsberg
Finnland
Metsähovi
Tuorla
Frankreich
Plateau de Bure
Floirac
Großbritannien
Cambridge
Damhall
Jodrell Bank
Knockin
Pickmere
Italien
Medicina
Noto
Sardinia
Polen
Krakow Fort Skala
Russland
Dmitrov
Kalyazin
Micropilot FMR66B HART
Geografische Breite
Geografische Länge
50° 31'   32" Nord
06° 53'   00" Ost
60° 13'   04" Nord
24° 23'   37" Ost
60° 24'   56" Nord
24° 26'   31" Ost
44° 38'   01" Nord
05° 54'   26" Ost
44° 50'   10" Nord
00° 31'   37" West
52° 09'   59" Nord
00° 02'   20" Ost
53° 09'   22" Nord
02° 32'   03" West
53° 14'   10" Nord
02° 18'   26" West
52° 47'   24" Nord
02° 59'   45" West
53° 17'   18" Nord
02° 26'   38" West
44° 31'   14" Nord
11° 38'   49" Ost
36° 52'   34" Nord
14° 59'   21" Ost
39° 29'   50" Nord
09° 14'   40" Ost
50° 03'   18" Nord
19° 49'   36" Ost
56° 26'   00" Nord
37° 27'   00" Ost
57° 13'   22" Nord
37° 54'   01" Ost
Endress+Hauser

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