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Zundapp StVZO Bedienungsanleitung Seite 53

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Der Hersteller gewährt 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest,
können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder nachgebessert wird. Wenn der Verkäufer der Ansicht ist,
dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten 6 Monaten beweisen. Nach Ablauf von 6 Monaten
kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Dauer und Bedingungen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Rahmenbruch und 6 Monate auf das gesam-te Fahrrad und dessen Anbau-
teile. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z. B. Akku, Ketten, Pedale, Zahnriemen, Bereifung, Felgen,
Schläuche, Lager, Schaltaugen, Bremsbeläge, Kettenräder, Ritzel, Innenlager, Schalt und Bremszüge, Schalt und Bremsleitungen
sowie Lackie-rungen und Aufkleber. Von der Gewährleistung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die durch Nichtbeachtung
der Montageanleitung oder durch unsachgemäße Nutzung (Sprünge, Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden sind. Das
Fahrrad ist ausschließlich für den privaten Ge-brauch zu verwenden. Schäden, die durch Vermietung, Leasing oder Teilnahme an
Wettbewerben entstehen, sind vollumfänglich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung ver-fällt, wenn Sie
selbständig Reparaturen, Umbauten oder andere Modi kationen an diesem Fahrrad vornehmen, ohne dass hierbei Rücksprache
mit dem Hersteller gehalten wurde. Die Gewährleis-tung verfällt ebenfalls, wenn die in dieser Gebrauchsanleitung vorgeschrie-
ben Wartungsintervalle nicht eingehalten werden sowie eine sorgfältige Prüfung Ihres Fahrrades mindestens ein- bis zweimal
jährlich nicht durchgeführt wird. Zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche ist der originale Kaufbeleg zusammen mit dem
Ser-viceheft aufzubewahren. Mit dem Kauf werden die Garantiebestimmungen vollumfänglich und uneingeschränkt anerkannt.
Dabei gelten folgende Bedingungen: keine Garantie bei Unfallschäden, unsachgemäßer Benutzung, Zweckentfremdung, bei
Schäden aufgrund falscher Montage, wenn die Inspektions- und Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder bei Verlust
von Bau- und Anbauteilen. Zu den Verschleißteilen, die der Hersteller von der Garantie ausschließt, zählen Bremsbeläge und
Bremsscheiben sowie Felgen, den gesamten Antriebsstrang wie Schlatwerk, Umwerfer, Kurbel und Kette.
Angaben zum Garantiegeber: Pentagon Sales GmbH, Lindenstraße 31 - 33 in 73479 Ellwangen (Jagst).
Tritt ein Garantiefall innerhalb von 14 Tagen auf, hat der Kunde das Recht das Produkt kostenfrei, bei voller Rückerstattung des
Kaufpreises, zurück zu geben. Optional besteht Anspruch auf eine Ausbesserung des defekten Bauteils in Form einer Reparatur
oder einer Ersatzsendung des defek-ten Bauteils. Nach Ablauf dieser 14 Tage aber dennoch innerhalb der ersten 6 Monate ab
Kaufdatum besteht der Anspruch auf Ausbesserung des defekten Bauteils in Form einer Reparatur oder einer Ersatz-sendung des
defekten Bauteils.
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