Betriebsanleitung Regenwasserzentrale
AQa.Line Modul Haus pro mit 10 m Saugschlauch
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die
!
Gesamtanlage
Wiedereinschalten zu sichern!
Gefahr
Wir bieten ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen an. Die
i
Verwendung
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt und die Haftung für daraus entstandene
Hinweis
Schäden aufgehoben wird.
1.3 Gewährleistung
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf die Fabrikation oder das Material zurückzuführen
sind. Diese Mängel müssen nachweislich trotz vorschriftsmäßigem Transport, Einbau und
bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß der Betriebsanleitung bestanden haben.
Die Gewährleistung setzt voraus, dass Installation und Betrieb der Anlage gemäß der
Betriebsanleitung erfolgen, die Anlage nicht unsachgemäß behandelt oder unautorisiert verändert
wird und erforderliche Wartungen und Reparaturen fachgerecht durchgeführt werden. Die
Beachtung der Angaben dieser Betriebsanleitung ist Bestandteil der Gewährleistungsregelungen.
Eigenmächtige Veränderungen der Anlage oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung
können zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen.
1.4 Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden.
Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu Verwechselungen kommen, z. B. durch
Kinder. Ein möglicher Schutz vor Verwechslung durch Kinder sind Zapfstellen mit
Kindersicherung.
BA_HM1_PUUT_09.22
außer
Betrieb
zu
anderer
Zubehörteile
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setzen
und
gegen
kann
dazu
führen,
Technische Änderungen vorbehalten
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen
unbefugtes
dass
die
Stand: 2022.09.13