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NMT HVG PELLET IV 15 Bedienungsanleitung Seite 9

Kombikessel für scheitholz und pellets
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Die Garantie für den Heizkessel HVGP IV erlischt in folgenden Fällen:
 Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht
entsprechen.
 Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder
Firmen, die durch NMT nicht autorisiert wurden sind.
 Schäden und Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Kessels
 Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller Fehlerhafte
Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
 Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende
Bedienung des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen
 Temperatur des Kesselwassers, gefrieren des Wassers in der Installation oder im
Kessel, Einlassen von kaltem Wasser in den warmen Kessel, Löschen der Glut im
Kessel mit Wasser.
 Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge.
 Korrosion der Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer
Einspeisewassertemperatur unter 60 °C (Betrieb ohne Rücklaufanhebung).
 Fehlen des erforderlichen Schornsteinzuges.
 Verwendung von Einspeisewasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH
und der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes
infolge von Entstehung von Kesselstein).
 Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
 Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion,
Kessel bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder
Sauerstoff im Wasser hervorgerufen werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhaft
unberechtigten Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir
die uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung erlischt die Garantie.
Weitere Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten aller Art, gehen zu
Lasten des Käufers.
Für den Kundendienst (Störung, Wartung) am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist
die Montagefirma zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist diese Einbau- und
Betriebsanleitung dem Betreiber auszuhändigen und eine angemessene Einweisung/
Inbetriebnahme durchzuführen und zu Dokumentieren.
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