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NMT HVG PELLET IV 15 Bedienungsanleitung Seite 13

Kombikessel für scheitholz und pellets
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1.7. zulässige Brennstoffe
Im HVG Pellet dürfen neben Naturbelassenem stückigem Holz in Form von Scheitholz
einschließlich anhaftender Rinde, Holzpellets verwendet werden, welche mindestens die
Güteklasse EN Plus erfüllen. Es wird jedoch die Verwendung der Klasse DIN Plus empfohlen!
Palletten, Bretter, Balken u.ä sind nicht naturbelassen, d.h. durch die Behandlung mit
Anstrichen sowie das Bearbeiten durch sägen, hobeln etc. verändert sich die
Oberflächenstruktur des Holzes und somit das Brennverhalten.
Bei Verwendung anderer Brennstoffe können Schäden am Kessel entstehen, für die weder
Hersteller noch Lieferant haften. Das Scheitholz sollte Luftgetrocknet sein und eine
Restfeuchte zwischen 12% und 20% besitzen. Bei Holz mit geringer Restfeuchte (12%) sind
Holzscheite mit großem Durchmesser zu verwenden (>10cm). Bei Holz mit einer Restfeuchte
über 20% darf nicht verheizt werden.
Rundhölzer mit einem Durchmesser kleiner als 8 cm nicht spalten sondern zwischen den
größeren Scheiten verteilen. Hackgut oder ähnliches kleinstückiges Material darf nur als
Beimengung zwischen den Schichten verwendet werden.
Verleimtes, lackiertes oder ähnliches Material darf in diesem Heizkessel keinesfalls
verheizt werden!
Pelletqualität:
Prüfkriterium der Pellets
Durchmesser (d)
Länge
Rohdichte
Heizwert
Heizwert
Abriebfestigkeit
Wassergehalt
Aschegehalt
Schwefelgehalt
Chlorgehalt
Stickstoffgehalt
Presshilfsmittel
Einheit
EN plus (A1 bzw. A2)
mm
5 bis 9
mm
3,15 bis 40
3
kg/dm
> 0,6
kWh/kg
> 4,5
MJ/kg
16,5 bzw. 16,3 bis 19,0
%
< 2,5
%
< 10
%
< 0,7 bzw. < 1,5
%
< 0,03
%
< 0,02
%
< 0,3 bzw. < 0,5
%
< 2
13
DIN plus
4 bis 10
< 5*d
> 1,12
> 5,0
> 18,0
< 2,3
< 10
< 0,5
< 0,04
< 0,02
< 0,30
< 2

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